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Weder AFD noch BSW sollten dadurch legitimiert und geadelt werden, dass eine Partei der "Mitte" mit denen politisch ins Bett steigt - andernfalls macht man sich indirekt zum Mittäter deren programmatischen Wahnsinns. Dass die Brandenburger scheiße gewählt haben, ändert m.E. daran erst einmal nichts - notfalls muss es halt Neuwahlen geben...
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Wenn wir hier in Verhandlungen über einen x-beliebigen B2B-Vertrag stecken würden, würde ich dir in deinem legalistischen Vorgehen ja sogar beipflichten und einfach "N/A" hinter die Klausel schreiben. Aber: Ein Koalitionsvertrag ist ein politisches Dokument, schafft politische Verbindlichkeiten und sendet eine politische Nachricht an die Bevölkerung - "Ja ja, wir haben das dem BSW nur zugesagt, da es aus Zuständigkeitsgründen der Bundesverfassung ohnehin nicht zur Anwendung kommen kann" ist lächerlich und nicht gegenüber dem Wähler vertretbar!
Liska
Selbst wenn hier explizit Nuklearwaffen gemeint sein sollten (?), wäre das einerseits als Teil der Nukleare Teilhabe im Rahmen der NATO nichts Neues oder Ungewöhnliches, sondern gelebte verteidigerinnenpolitische Praxis der BRD seit Jahrzehnten und anderseits - selbst wenn man daran politisch Anstoß nehmen sollte - immer noch ein Policy Issue in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes (vgl. Art. 73 I Nr. 1 GG)...
»Wir sehen vor diesem Hintergrund die geplante Stationierung von Mittelstrecken- und Hyperschallraketen auf deutschem Boden kritisch«, heißt es dort außerdem. Über konkrete Maßnahmen wolle man sich in Koalitionsgesprächen verständigen, ergänzte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). BSW-Chefin Sahra Wagenknecht fordert eine klare Position zur Aufstellung von US-Mittelstreckenraketen und ein Eintreten für einen Waffenstillstand zwischen Russland und der Ukraine.
...Was hat das im entferntesten mit brandenburgischer Landespolitik zu tun und wie würdelos muss man eigentlich in der SPD drauf sein, über Koalitionsgespräche mit der 5. Kolonne Putins in Deutschland überhaupt auch nur nachdenken zu können??
Das Amtsgericht hatte demnach einen 62-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, der auf seiner Facebook-Seite eine Grafik verbreitet hatte, auf der es heißt: "Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich - Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk".
In der vom Obersten Landesgericht unangefochtenen Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts heißt es: Da das Bild suggeriere, es erfolge durch die Grünen eine NS-Unrechtsherrschaft, werde damit "die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt".
Ein solches Unrecht würde "dazu motivieren und auch legitimieren, gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen", heißt es weiter. "Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, gegebenenfalls auch gewaltsam gegen die Partei und ihre Mitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Politik der Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime "Widerstandskämpfer" gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden."
Das Gericht bezieht sich auch auf "verschiedene aggressive Aktionen gegen Vertreter der Partei Bündnis 90/Die Grünen", die "in jüngster Vergangenheit" zu beobachten gewesen seien. "In einer derart angespannten Stimmungslage ist die Rechtfertigung, einen vermeintlich erneuten Holocaust verhindern zu müssen, geeignet als "geistige Brandbeschleunigung" zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen zu erhöhen, sodass eine Geeignetheit zur Friedensgefährdung besteht", heißt es im Urteil.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sagte der "Welt am Sonntag" dazu: "Die Entscheidungen dienen auch dem Schutz von Politikern. Der Post des Angeklagten liefert eine moralische Rechtfertigung für all jene, die sich politischen Entscheidungen notfalls mit Gewalt entgegenstellen wollen."
Der Seeheimer Kreis schlägt vor, den aktuell geltenden Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 Prozent für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen später einzuziehen: bei Singles ab einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb von 80.000 Euro, bei Verheirateten oberhalb von 175.000 Euro. Dadurch würden 95 Prozent der Steuerzahler entlastet. Für Topverdiener würde es dafür teurer, der Spitzensteuersatz würde auf 45 Prozent angehoben. Der Höchststeuersatz, der aktuell bei 45 Prozent liegt und ab knapp 278.000 Euro greift, soll auf 48 Prozent angepasst werden.
Zudem dürfe Arbeit nicht höher besteuert werden als Nichtarbeit, schreibt der SPD-Flügel in dem Papier. Daher müsse Schluss sein mit der Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent, während normale Arbeitnehmer auf ihr Arbeitseinkommen einen höheren Steuersatz zahlen müssten. Flankiert wird der Vorschlag von einem „modernen Steuerkonzept“, also das Update für den Spitzensteuersatz. Wirtschaftspolitiker Limbacher: „Die SPD muss ihre Politik auf die vielen Fleißigen in unserem Land ausrichten, die für Rekordbeschäftigung in Deutschland sorgen.“
Soweit so "okay" - nichtsdestotrotz dürfen wir die Debatte nicht auf Fragen der Einkommensungleichheit beschränken, wenn doch gerade die grassierende Vermögensungleichheit uns vor eine gesellschaftliche Zerreißprobe stellt.
Lieber Seeheimer Kreis, daher bitte auf die richtigen Worte nun auch Taten folgen lassen:
Zudem dürfe Arbeit nicht höher besteuert werden als Nichtarbeit, schreibt der SPD-Flügel in dem Papier.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
(Art. 14 III 3)
... unter den Wortlaut kriegst du das ohne weiteres, der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht diese Lesart aber leider hingegen nicht...
... Ehrlich gesagt fände ich einen kompletten roll out der gesamten Software-Suite in weniger als 3 Jahren - gemessen am deutschen Behördenalltag - echt schon honorabel!
Erst per Inhalts- und Schrankenbestimmung (Steuerrecht, soz. Mietrecht, etc.) bitte die Eigentums- und Berufsfreiheit an kommerziell gehaltenen Immobilien restriktiv regulieren, ansonsten wird die Enteignung ein sehr sehr kostspieliges Unterfangen für den Staat, da die Entschädigung grds. nach Marktpreisen zu erfolgen hat und eine Enteignung ohne Entschädigung verfassungswidrig wäre...
Zzgl. Massive Ausweitung des sozialen Wohnungsbau
Zzgl. Grundsteuerreform die gewerbliche Vermietung finanziell unattraktiv macht
Assuming he actually loses in November (which we all have to hope for to protect US democracy), this scenario, and especially him constantly running as a third party candidate till the day he dies, would lead to a lasting split in the GOP for the foreseeable future - I'm actually not against this outcome in any way!
Die Bundesnetzagentur ist mit ihrer jüngsten Ausschreibung für Windenergie-Flächen an Land auf ein großes Interesse gestoßen. Zum 1. August erhielten 230 Gebote mit einer Menge von 2.723 Megawatt einen Zuschlag, wie die Behörde heute mitteilte. Erstmals seit Februar 2022 war die Ausschreibung überzeichnet, ein Gebot erhielt daher keinen Zuschlag. Ausgeschrieben waren danach 2.709 Megawatt.
"Diese Ausschreibung ist ein Rekord", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. "Das Gebotsvolumen dieser Runde ist so hoch wie noch nie: Die Gebotsmenge von fast drei Gigawatt übertrifft das zur Erreichung des jährlichen Zubauziels notwendige Volumen von 2,5 Gigawatt deutlich." Windenergie an Land und auf See spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen laut Bundesnetzagentur zwischen 5,73 und 7,35 Cent je Kilowattstunde, im Durchschnitt 7,33 Cent. Die größten Zusagen seien auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (756 Megawatt, 84 Zuschläge), Brandenburg (385 Megawatt, 23 Zuschläge), Schleswig-Holstein (285 Megawatt, 24 Zuschläge), Hessen (246 Megawatt, 8 Zuschläge) und Niedersachsen (237 Megawatt, 24 Zuschläge) entfallen.
Schon zum 1. Mai war ein Rekord bei den Windkraft-Ausschreibungen an Land verzeichnet worden. Die nächste Runde findet laut Netzagentur am 1. November statt. Der Aufbau von Windenergieanlagen an Land ab einer installierten Leistung von 1.001 Kilowatt wird durch Ausschreibungen bestimmt. Die Gebote mit den niedrigsten Wert in Cent per Kilowattstunde erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist.
Das Problem mit der Munition für den Gepard war im engeren Sinne m.W. kein technisches Problem, sondern bestand darin, dass das Kaliber einerseits eher ungebräuchlich ist, sodass es dafür international leider nicht wirklich viele Hersteller gibt und anderseits, dass die MK des Gepard nur mit der Munition einige weniger Hoflieferanten qualifiziert wurde und daher Gewährleistungs- und Haftungsfragen bei Verwendung von Munition Dritter potentiell gedroht hätte.
... Alles keine guten Gründe, aber im Ergebnis hat sich die Schweiz halt jetzt gegen die Exportfähigkeit ihrer heimischen Rüstungsindustrie und für die Interessen und das Geld russischer Oligarchen mit Schweizer Wohnsitz entschieden - das ist ehrlos und whs. auch strategisch ziemlich dumm, aber die Schweizer habens halt nicht anders gewollt...