Deutschland
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Erst per Inhalts- und Schrankenbestimmung (Steuerrecht, soz. Mietrecht, etc.) bitte die Eigentums- und Berufsfreiheit an kommerziell gehaltenen Immobilien restriktiv regulieren, ansonsten wird die Enteignung ein sehr sehr kostspieliges Unterfangen für den Staat, da die Entschädigung grds. nach Marktpreisen zu erfolgen hat und eine Enteignung ohne Entschädigung verfassungswidrig wäre...
Klingt sinnvoll. Ich hab mich schon öfter gefragt, ob die "angemesse entschuldigung" im GG zwangsläufig auf den Marktwert bezogen interpretiert wird.
Könnte sie nicht auch eine Ausgeglichenheit vom Gemeinwohl und dem Wohlergehen der Enteigneten im Sinne der Zumutbarkeit bedeuten?
(Art. 14 III 3)
... unter den Wortlaut kriegst du das ohne weiteres, der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht diese Lesart aber leider hingegen nicht...