Ich hab eh nie verstanden wie begnadigungen an sich mit der demokratie vereinbar sind.
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Begnadigungen sind an sich m.E. auch in einer Demokratie völlig legitim bzw. mit dieser vereinbar.
Insbesondere wenn sich z.B. Sachverhalte ändern (z.B. Begnadigung wegen Canabisbesitzes verurteiler Personen nach einer Legalisierung von Canabis) oder aber wenn sich die Betrachtung der Vergehen in der Öffentlichkeit ändert (z.B. nachträgliche Begnadigung/Rehabilitierung verurteilter Widerstandskämpfer/Regimegegner eines Unrechtsstaates).
Aber du hast natürlich Recht, im konkreten Fall ist das sicherlich nicht der Fall, sondern hier hat nur Duda versucht seinen Kumpanen einen Gefallen zu tun, wohl auch weil die Verurteilung ein schlechtes Licht auf seine Partei fallen lassen würde.
EDIT: deswegen finde ich es sinnvoll wenn eine Einzelperson (z.B. das Staatsoberhaupt) keine Begnadigung aussprechen kann, sondern nur einem überparteilichen, öffentlichen Gremium (z.B. Bundestag, Bundesrat, Senat o.Ä.) einen Vorschlag unterbreiten kann, den dieses mit mindestens einer absoluten Mehrheit annehmen muss.
Ich würde sagen das Problem ist auch gerade wenn Einzelpersonen Ziel von Begnadigungen sind. Das lädt halt zu Missbrauch ein wenn man nicht genau öffentlich machen muss nach welchen Kriterien die Gruppe der begnadigten ausgewählt wird.
In Deutschland sind die begnadigungen sogar noch geheim, und können meines Wissens nach nicht veröffentlicht werden...
Begnadigungen bei geänderter Rechtslage sollte über das Parlament gehen oder implizit sein.
Ansonsten ist eine Einzelperson die die Begnadigungen ausspricht aber schon der Richtige weg: Wenn du da Gremien mit Abstimmungen und all dem Kram einführst bist du ganz schnell bei einer Revisionsinstanz die nicht so heißen will, schlecht ins Rechtssystem integriert ist und keinen offensichtlichen Nutzen mehr hat.
Eine Einzelperson kann dagegen eher mal Urteile widerrufen, die zwar rechtsfehlerfrei sind, aber bei denen normale Menschen ohne juristische Betriebsblindheit einfach nur den Kopf schütteln können oder sie zumindest als unverhältnismäßig harsch einstufen. Und das ist der eigentliche Sinn eines Begnadigungsrechtes und ist insbesondere in einem demokratischem Rechtsstaat in dem die Bürokratie weit gediehen ist wichtig.
Aus dem gleichen Grund ist es auch sinnvoll, dass der Bundespräsident ein Vetorecht hat: Damit da nochmal ein Mensch steht, der nicht an der Entstehung des Gesetztes beteiligt war und sagen kann, dass egal was zu diesem Gesetz führte, das Endergebnis quatsch ist. (Wenn wir den Bundespräsidenten direkt wählen würden, könnten wir das auch mal auf Fälle jenseits von nur beim vorliegen von verfassungsrechtlichen Bedenken tun.)
Begnadigungen bei geänderter Rechtslage sollte über das Parlament gehen oder implizit sein.
Meinst du nicht eher explizit? In Deutschland funktioniert implizit leider garnichts bei geänderter Rechtslage. Das geht sogar so weit, dass Homosexuelle, die in der NS Zeit verfolgt wurden, weiter als vorbestraft gelten, weil die Gerichte meinten, dass die Gesetze ja zur damaligen Zeit rechtsstaatlich noch in der Weimarer Republik entstanden sind.
Das geht sogar so weit, dass Homosexuelle, die in der NS Zeit verfolgt wurden, weiter als vorbestraft gelten, weil die Gerichte meinten, dass die Gesetze ja zur damaligen Zeit rechtsstaatlich noch in der Weimarer Republik entstanden sind.
Wenn ich das richtig im Kopf habe wurden die Urteile aus der NS-Zeit Anfang der 2000er aufgehoben, aber die nach dem gleichen Paragraphen in der BRD gesprochenen Urteile erst vor ein paar Jahren.
Immer schön rechtzeitig wenn praktisch alle tot sind die das betrifft?
“sollte” 😉︎
Aber ja, in Abwesenheit dessen ist explizit natürlich besser als gar nicht.
Wie du es in deinem edit schreibst würde ich dir sogar zustimmen.
Aber wenn es einfach irgendein, wahrscheinlich nichtmal gewählter, Politiker entscheiden kann hab ich meine Probleme mit.