this post was submitted on 10 Jan 2024
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Begnadigungen bei geänderter Rechtslage sollte über das Parlament gehen oder implizit sein.
Ansonsten ist eine Einzelperson die die Begnadigungen ausspricht aber schon der Richtige weg: Wenn du da Gremien mit Abstimmungen und all dem Kram einführst bist du ganz schnell bei einer Revisionsinstanz die nicht so heißen will, schlecht ins Rechtssystem integriert ist und keinen offensichtlichen Nutzen mehr hat.
Eine Einzelperson kann dagegen eher mal Urteile widerrufen, die zwar rechtsfehlerfrei sind, aber bei denen normale Menschen ohne juristische Betriebsblindheit einfach nur den Kopf schütteln können oder sie zumindest als unverhältnismäßig harsch einstufen. Und das ist der eigentliche Sinn eines Begnadigungsrechtes und ist insbesondere in einem demokratischem Rechtsstaat in dem die Bürokratie weit gediehen ist wichtig.
Aus dem gleichen Grund ist es auch sinnvoll, dass der Bundespräsident ein Vetorecht hat: Damit da nochmal ein Mensch steht, der nicht an der Entstehung des Gesetztes beteiligt war und sagen kann, dass egal was zu diesem Gesetz führte, das Endergebnis quatsch ist. (Wenn wir den Bundespräsidenten direkt wählen würden, könnten wir das auch mal auf Fälle jenseits von nur beim vorliegen von verfassungsrechtlichen Bedenken tun.)
Meinst du nicht eher explizit? In Deutschland funktioniert implizit leider garnichts bei geänderter Rechtslage. Das geht sogar so weit, dass Homosexuelle, die in der NS Zeit verfolgt wurden, weiter als vorbestraft gelten, weil die Gerichte meinten, dass die Gesetze ja zur damaligen Zeit rechtsstaatlich noch in der Weimarer Republik entstanden sind.
Wenn ich das richtig im Kopf habe wurden die Urteile aus der NS-Zeit Anfang der 2000er aufgehoben, aber die nach dem gleichen Paragraphen in der BRD gesprochenen Urteile erst vor ein paar Jahren.
Immer schön rechtzeitig wenn praktisch alle tot sind die das betrifft?
“sollte” 😉︎
Aber ja, in Abwesenheit dessen ist explizit natürlich besser als gar nicht.