[-] django@discuss.tchncs.de 4 points 1 day ago

Interesting read, especially the idea of specialized hardware for 1-bit LLMs.

[-] django@discuss.tchncs.de 14 points 4 days ago

Now they are even censoring their food porn? This is getting out of hand!

[-] django@discuss.tchncs.de 54 points 1 week ago

XMPP and Matrix are already there. A large tree grows from a green platform labeled “ActivityPub + more”. ActivityPub is a protocol for communicating between different applications in the Fediverse. The trunk of the tree is labeled The Fediverse, to indicate that all the applications within the tree crown are part of the The Fediverse. Image source

[-] django@discuss.tchncs.de 14 points 1 week ago

Sehe ich auch so, es ist einfach lächerlich sich mit den Ergebnissen einer nicht repräsentativen Umfrage derart aufzuhalten. Als ob da jemals was sinnvolles bei rausgekommen wäre.

[-] django@discuss.tchncs.de 4 points 1 week ago

Der autofeindliche Mob

[-] django@discuss.tchncs.de 8 points 2 weeks ago

Regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen sollten tatsächlich verpflichtend sein, um gefährliche Maschinen in der Nähe von Menschen bedienen zu dürfen.

[-] django@discuss.tchncs.de 5 points 2 weeks ago

Gut möglich, dann ist er aber auch nicht fahrtüchtig und die Fahrerlaubnis muss entzogen werden.

[-] django@discuss.tchncs.de 28 points 2 weeks ago

Only convenient for those who are on discord. Everyone else is excluded.

[-] django@discuss.tchncs.de 3 points 2 weeks ago

I can confirm: i don't have a sourcehut account and have submitted several patches via email there.

[-] django@discuss.tchncs.de 1 points 2 weeks ago

Everyone deserves a pillow.

[-] django@discuss.tchncs.de 11 points 3 weeks ago

Ich war verwirrt, bis mir klar wurde, dass es hier gar nicht um LSD geht.

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Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
114
ich 💋iel (discuss.tchncs.de)
submitted 2 months ago* (last edited 2 months ago) by django@discuss.tchncs.de to c/ich_iel@feddit.de

Bildbeschreibung: Hetzner deutet auf zwei sich küssende junge Frauen: "ist dies jugendgefährdend?"

Kontext: https://woem.men/notes/9r86xd69cu89052m

Edit: Laut Hetzner verstößt das Bild gegen Punkt 8.2 ihrer AGB:

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend pornographische oder obszöne Materialien, extremistische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte, Glücksspiel, Material das geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder Rechte Dritter (Urheber-, Namens-, Marken-, und Datenschutzrechte) zu verletzen. Dazu gehören weiter die Publikation von ehrverletzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verunglimpfung von Personen oder Personengruppen.

https://www.hetzner.com/de/legal/terms-and-conditions/

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Bundesrat Liveübertragung (www.bundesrat.de)

Die Sitzungen des Bundesrats werden als Livestream ins Internet übertragen.

Der Stream beginnt gewöhnlich gegen 09:30 Uhr. Das Cannabisgesetz ist Punkt 6 auf der Tagesordnung.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1042/06.html#top-6

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ich😠iel (discuss.tchncs.de)
submitted 2 months ago* (last edited 2 months ago) by django@discuss.tchncs.de to c/ich_iel@feddit.de

Du rempelst den Türrahmen an und entschuldigst dich. Ich rempel den Türrahmen an und frage ihn, ob er Ärger will. Wir sind nicht gleich.

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ich🥦iel (discuss.tchncs.de)
submitted 2 months ago by django@discuss.tchncs.de to c/ich_iel@feddit.de
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Kiffer-Ansturm auf der Nordsee-Insel? Diese interaktive Orte offenbart an welchen Orten auf Sylt demnächst geraucht werden darf! Vielen passt das gar nicht.

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar der Teil-Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Bereits ab dem 1. April soll das neue Gesetz in Kraft treten. Vielerorts bereitetet man sich bereits auf die Ankunft der Kiffer vor, teils mit skurrilen Methoden – so auch auf der Nordsee-Insel Sylt.

Joints rauchen am Strand der Insel Sylt – keine utopische Vorstellung mehr, sondern schon bald Realität. Eine Karte soll nun zeigen, an welchen Orten der Konsum erlaubt sein wird. Doch viele Urlauber bleiben weiterhin skeptisch und üben heftige Kritik.

Das Rauchen von Cannabis soll bald schon legal sein. Das Gesetz sieht jedoch explizite Verbotszonen vor: Vor Schulen, Spielplätzen oder öffentlichen Sportstätten ist das Rauchen nicht erlaubt. Auf einer eigens geschaffen Karte im Netz, der „Bubatzkarte“, können Kiffer nun herausfinden, an welchen Orten das Rauchen untersagt ist. An diesen Orten auf Sylt wird bald schon ein neuer Wind wehen…

In rot gekennzeichneten Flächen können Menschen auf der frei zugänglichen „Bubatzkarte“ erkennen, in welchen Gebieten nicht konsumiert werden darf. Auf Sylt sind das vor allem viele Orte in Westerland, unter anderem rund um die Promenade oder dem an die Sankt Nicolai Schule grenzenden ZOB. Bei Kampen ist auch das gesamte Areal des Golfplatzes als Sperrzone erfasst. Insgesamt gibt es auf der kleinen Nordsee-Insel jedoch nur wenige Verbotszonen – an den meisten Orten heißt es daher: Feuer frei.

Die Gesetzesänderung polarisiert die Öffentlichkeit in ganz Deutschland. Einige Sylt-Urlauber stehen dem Vorhaben mehr als kritisch gegenüber – Kiffer wollen sie auf ihrer Insel nicht. „Da bin ich absolut dagegen. Danke Regierung“, wettert ein Mann. Andere sehen die Legalisierung weit weniger schlimm: „Niemals vor oder in der Nähe von Kindern. Sonst finde ich es gut.“

Durch die Gesetzesänderungen werden für über 18-jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Neben Alkohol und Zigaretten könnte so auch Cannabis bald zum öffentlichen Bild dazugehören – auch auf Sylt.

Wovor haben die Angst? Dass die Kiffer alle Nahrungsmittel verzehren?

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Alternativlink: https://archive.ph/HecXj

Düsseldorf und Münster am offensten für Cannabis-Rezepte

Cantourage fragte 400 Allgemeinärzte aus den 20 größten deutschen Städten an und bat um eine Beratung für eine Cannabis-Therapie. In der Anfrage gab das Unternehmen einen fiktiven Fall an, in dem eine Patientin unter Schlafstörungen leidet. Das Ergebnis: Nur 27 angefragte Arztpraxen stehen dem Thema offen gegenüber und baten der Patientin einen Beratungstermin an. Die Studie ist nicht repräsentativ.

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In psychologischen Tests haben sich Kiffer als einfühlsamer erwiesen. Das könnte mit einer höheren Konnektivität zwischen Hirnarealen zu tun haben, die an der Verarbeitung von Emotionen beteiligt sind.

Wer regelmäßig kifft, kann sich offenbar besser in andere hineinversetzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forschungsgruppe um Víctor Olalde-Mathieu von der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko. Weitere Studien sind notwendig, um zu klären, ob eine Cannabis-Therapie die Behandlung von bestimmten psychischen Störungen unterstützen kann, die mit sozialen Defiziten assoziiert sind.

Lange galt Cannabis als gefährliche Einstiegsdroge. Doch in den letzten Jahren hat das Rauschmittel an öffentlicher Akzeptanz gewonnen. Seit 2017 können sich schwer kranke Menschen in Deutschland »medizinisches Gras« verschreiben lassen, zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, Epilepsie oder zur Linderung von Begleiterscheinungen bei einer Chemotherapie. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Droge ab 2024 auch zu Genusszwecken zu legalisieren.

Verantwortlich für die Rauschwirkung ist das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), das vor allem an CB1-Rezeptoren bindet. Zahlreiche dieser Andockstellen befinden sich im anterioren zingulären Kortex (ACC), einem Bereich der Großhirnrinde, der eine wichtige Rolle bei mitfühlenden Empfindungen spielt. Das nahmen die Wissenschaftler um Olalde-Mathieu zum Anlass, die Empathie von Menschen zu testen, die sich regelmäßig einen Joint ansteckten.

In einem ersten Teil der Studie bearbeiteten 85 Cannabiskonsumenten den kognitiven und affektiven Empathietest (TECA), der untersucht, wie gut Menschen in die Schuhe anderer schlüpfen und positive wie negative Emotionen erkennen und nachempfinden können. Verglichen mit einer aus 46 Probanden bestehenden Kontrollgruppe erzielten die Versuchspersonen unterm Strich höhere Werte, was auf mehr Empathie hinweist.

Diese Gabe könnte auf neuronale Besonderheiten zurückzuführen sein, vermuten die Autoren. Einen Teil ihrer Probanden – 46 Konsumenten und 34 Kontrollpersonen – testeten sie anschließend mittels funktioneller Magnetresonanztomografie (fMRT) und stellten bei den Kiffern eine vergleichsweise erhöhte Konnektivität zwischen dem CB1-rezeptorreichen ACC und Hirnregionen fest, die mit Empathie und Emotionen zu tun haben.

»Diese Ergebnisse eröffnen spannende Möglichkeiten, Cannabis bei der Behandlung von Erkrankungen einzusetzen, die mit Defiziten während sozialer Interaktionen einhergehen, zum Beispiel Soziopathie, soziale Angst oder ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörungen«, so Olalde-Mathieu.

Dafür sind jedoch weitere Studien notwendig: Die Ergebnisse des Forscherteams zeigen zwar einen Zusammenhang zwischen Empathie und Cannabiskonsum, liefern jedoch keinen Hinweis auf Kausalität. Demnach ist es zwar möglich, dass Cannabis empathisch macht. Genauso gut kann es jedoch sein, dass von Natur aus mitfühlende Menschen eine Neigung zum Kiffen haben.

Die Wissenschaftler betonen außerdem, dass Cannabis in Mexiko deutlich schwächer ist als etwa in den USA und ihre Forschungsergebnisse deshalb nicht uneingeschränkt übertragbar seien. Vor allem größere Mengen der Droge können Angst und Panik verursachen. Wie andere Suchtmittel auch, bleibt der Konsum von Cannabis mit Risiken verbunden.

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Häufiger Cannabiskonsum könnte Herz und Gefäße schädigen. Insbesondere, wer täglich kifft, hat unter anderem ein höheres Risiko für Herzinfarkt, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Schlaganfall.

Allerdings reichen die Daten nicht aus, um nachzuweisen, dass das erhöhte Risiko auf den Cannabiskonsum selbst zurückzuführen ist. Denkbar wäre auch, dass Cannabiskonsumenten insgesamt weniger gesund lebten.

Wer einmal im Monat kifft, hat kein erhöhtes Risiko

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Legalisierungsbingo (discuss.tchncs.de)
submitted 7 months ago* (last edited 7 months ago) by django@discuss.tchncs.de to c/cannabis@feddit.de

Viel Spaß beim Spielen.

PDF: https://transfer.sh/OY46WdS1LX/legalisierungsbingo.pdf

Quelle und empfohlenes Spielereignis: https://discuss.tchncs.de/post/4907221

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Berlin – CDU und CSU drängen auf ein Ende des Gesetzgebungsverfahrens zur kontrollierten Freigabe von Cannabis als Genussmittel. Einen entsprechenden Antrag hat die gemeinsame Bundestagsfraktion nun vor­gelegt.

Von den Verbänden der Kinder- und Jugendmedizin bis zur Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hält die Union in ihrem Antrag der Bundesregierung die Kritiker ihrer Gesetzesinitiative vor. „Der Entwurf des Canna­bisgesetzes, der am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist unverantwortlich und führt in die falsche Richtung“, heißt es darin.

Während das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an dem Gesetz arbeitet, warne es zeitgleich vor den Gefahren des Konsums. Dabei solle der Bereich „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ im Haushalt des parallel dazu um vier Millionen Euro gekürzt werden.

Als Beleg für zu erwartende negative Auswirkungen verweist die Unionsfraktion auf die Metastudie des Insti­tuts für interdisziplinäre Suchtforschung (ISD), die das BMG selbst in Auftrag gegeben hatte. Sie komme zu dem Schluss, dass der Freizeitkonsum von Cannabis anstieg, wenn dieser zu Genusszwecken freigegeben wurde und damit eine höhere Verfügbarkeit vorlag.

Die Studie war jedoch auch zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Anstieg verhältnismäßig gering sei und ihm positive Legalisierungseffekte wie besserer Konsumentenschutz und geringere Hemmschwellen für die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten gegenüberstehen würden.

Nach Feststellungen des Internationen Suchtstoffkontrollrates der Vereinten Nationen hätten aber auch inter­nationale Erfahrungen bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz gezeigt, dass eine Legalisierung gerade bei jungen Menschen zu erhöhtem Konsum, zu mehr gesundheitlichen Schäden und zu einer verminderten Risiko­wahrnehmung führe.

In einer gemeinsamen Stellungnahme hätten führende Verbände der Kinder- und Jugendmedizin sich mit Blick auf die Gefah­ren insbesondere für junge Menschen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Darunter befinden sich auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen.

Eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz ebenfalls nicht erreicht werden, betont die Union und verweist auf eine Stellungnahme des Deutschen Richterbunds, der so­gar mit einer gegenteiligen Entwicklung rechne. Ein Grund sei, dass die Registrierung in einem Anbauverein Konsumenten abschrecken werde, so dass sie auf den günstigeren und anonymen Schwarzmarkt ausweichen würden.

Zudem werde das Gesetz zu einem immensen Vollzugs- und Überwachungsaufwand führen und viele der Vor­gaben – beispielsweise zum privaten Eigenanbau oder zur Einhaltung von Konsumverbotszonen – dürften demnach kaum kontrollierbar sein. Hier verweist die Union auf die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die davon ausgeht, dass die Polizei aufgrund der unübersichtlichen Regelungen erheblich mehr Personal benöti­gen würden.

Und schließlich argumentieren CDU und CSU mit dem Klimaschutz: Die legale Hanfzucht sei sehr energiein­tensiv und „damit auch klimapolitisch nicht nachzuvollziehen“. Die Fraktion verweist dabei auf einen Artikel in Toxichem Krimtech, dem Mitteilungsblatt der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh).

Darin wird wiederum eine Studie der Colorado State University zitiert, wonach eine Cannabiszucht im US-Energiemix je Kilogramm Cannabisblüten zwischen 2,3 und 5,2 Tonnen CO2 verursache, was im Schnitt etwa der Hälfte der jährlichen CO2-Emission einer Person in Deutschland entspreche.

Die Bundesregierung solle deshalb gemäß des Antrags darauf verzichten, die Cannabislegalisierung weiter zu verfolgen, und stattdessen eine geeignete Institution wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einer Präventionskampagne beauftragen, die einen breiten Querschnitt der Bevölkerung erreicht und auf die Risiken beim Konsum von Cannabis aufmerksam macht.

Gemeinsam mit den führenden Verbänden der Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie solle sie weiterhin eine Strategie erarbeiten, die im speziellen die Risiken für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Konsum von Cannabis und die Folgen für deren Gesundheit in den Blick nimmt.

Außerdem sollen die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt an den Maßnahmen und Programmen für Aufklärung und Prävention im Bereich Sucht und Drogen wieder zurückgenommen werden. Dass der Antrag vom Bundestag angenommen wird, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse sehr unwahrscheinlich. © lau/aerzteblatt.de

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Großes Lob! (discuss.tchncs.de)

Die Fluppdizität auf dieser Instanz ist hervorragend. Vielen Dank an @milan@discuss.tchncs.de :)

Ich bin gespannt, wie sich das in Zukunft entwickeln wird.

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