Ganz allgemein und unabhängig davon wer den Strafantrag stellt:
Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund bei einer Beleidigung in sozialen Netzen eine Hausdurchsuchung durchzuführen? Ist doch alles schon dokumentiert, was soll da noch in der Wohnung der beschuldigten Person relevantes zu finden sein?