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Für das US-Außenministerium sind Kinderehen eine Menschenrechtsverletzung, wie die Vereinten Nationen wollen sie diese bis 2030 abschaffen. Endlich : Denn zwischen 2000 und 2018 schlossen sie in den USA 300.000 Kinderehen, 86% der Bräute waren noch minderjährig, die jüngste 10 Jahre alt, die meisten Ehemänner waren erwachsen.

In den USA dürfen Minderjährige noch immer in 40 Bundesstaaten verheiratet werden, in fünf Bundesstaaten, darunter Kalifornien, gibt es dafür nicht einmal eine Altersgrenze.

Viele Amerikaner sagen: "Die Eltern wissen am besten, was für ihre Kinder gut ist". Sie entscheiden also, aus religiösen, wirtschaftlichen oder kulturellen Gründen, um ein Visum zu erhalten, um den Ansprüchen einer Gemeinschaft zu genügen oder, die grausamste Variante: um dem Vergewaltiger des Mädchens eine Gefängnisstrafe zu ersparen.

Diese Mädchen werden viel zu früh Mutter, sie stehen in aller Regel unter der Knute ihrer Ehemänner und haben nur wenige Chancen auszubrechen. Diejenigen, die es schaffen, bezeichnen sich als "Überlebende". Und viele von ihnen wollen die Gesetze in den Bundesstaaten ändern. Dank ihres Engagements haben immerhin 10 US-Bundesstaaten inzwischen alle Ehen unter 18 Jahren verboten.

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[–] tryptaminev@feddit.de 8 points 8 months ago (1 children)

In Deutschland ist das erst ein relevantes Thema ab 2015 geworden. Vorher hat kaum einer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch U18 zu heiraten.

Ich glaube, du hast den Unterschied noch nicht verstanden. Jedes Land hat eigene Gesetze dazu, wer und wie Ehen schließen kann. Diese widersprechen sich häufig. Dennoch erkennen die Staaten regelmäßig, die nach ausländischem Recht gültig geschlossenen, Ehen an. Das bedeutet aber nicht, dass in Deutschland eine entsürechende Ehe geschlossen werden könnte.

Es ist einfach nicht richtig zu sagen, Deutschland hätte Kinderehen ermöglicht. Viele US Staaten ermöglichen aber aktiv Kinderehen.

Eheanerkennung ist ein anderer Rechtsvorgang als Eheschließung. Und das zentrale Problem beim Alter der Eheschließung ist, ab wann man die nötige persönliche Reife für diese Entscheidung annimmt. Wenn du dir die von dir verlinkte Entscheidung des BVerfG durchliest, dann ist das das zentrale Thema. Und damit ist die Frage nach Volljährigkeit bzw. persönlicher Reife das entscheidende Thema. Zu sagen es hätte damit garnichts zu tun, oder die Regelungen zur Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit usw. seien alle "nur arbiträre Regelungen" zeigt, dass du dieses Rechtsthema noch nicht verstanden hast.

Lies dir bitte die Beweggründe des BVerfG durch. Dort wird genau das diskutiert und im Kontext vom Grundgesetz und der Abwägung der Grundrechte erörtert.