this post was submitted on 14 Feb 2024
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Eben das ist ja auch der Fall in vielen Staaten. Die meisten haben eine entsprechende Altersregelung. Trotzdem fiel damit auch Deutschland bis dahin unter die europäische Definition von Kinderehe.
Richtig, genau das habe ich ja gesagt: In Deutschland ist das erst ein relevantes Thema ab 2015 geworden. Vorher hat kaum einer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch U18 zu heiraten.
Nö. Solche "Widersprüche" sind einfach nur arbiträre Regelungen zur Frage der "Volljährigkeit". Das ist überall auf der Welt anders und hat mit dem eigentlichen Problem gerade mal gar nichts zu tun.
Ich glaube, du hast den Unterschied noch nicht verstanden. Jedes Land hat eigene Gesetze dazu, wer und wie Ehen schließen kann. Diese widersprechen sich häufig. Dennoch erkennen die Staaten regelmäßig, die nach ausländischem Recht gültig geschlossenen, Ehen an. Das bedeutet aber nicht, dass in Deutschland eine entsürechende Ehe geschlossen werden könnte.
Es ist einfach nicht richtig zu sagen, Deutschland hätte Kinderehen ermöglicht. Viele US Staaten ermöglichen aber aktiv Kinderehen.
Eheanerkennung ist ein anderer Rechtsvorgang als Eheschließung. Und das zentrale Problem beim Alter der Eheschließung ist, ab wann man die nötige persönliche Reife für diese Entscheidung annimmt. Wenn du dir die von dir verlinkte Entscheidung des BVerfG durchliest, dann ist das das zentrale Thema. Und damit ist die Frage nach Volljährigkeit bzw. persönlicher Reife das entscheidende Thema. Zu sagen es hätte damit garnichts zu tun, oder die Regelungen zur Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit usw. seien alle "nur arbiträre Regelungen" zeigt, dass du dieses Rechtsthema noch nicht verstanden hast.
Lies dir bitte die Beweggründe des BVerfG durch. Dort wird genau das diskutiert und im Kontext vom Grundgesetz und der Abwägung der Grundrechte erörtert.
Doch. Familiengerichtlich genehmigt werden konnte eine Eheschließung auch bereits ab 16 Jahren. Eheschließung. In Deutschland. Das ist Fakt, mein Bester.
Auch das, ich spreche anscheinend gegen eine Wand, habe ich genau so gesagt. Der Grund für die Gesetzesänderung war die zunehmende Relevanz des Themas durch die Anerkennung von im Ausland geschlossener Ehen. Es wurde dabei aber eben auch der Ausnahmetatbestand zur Eheschließung Minderjähriger in Deutschland behoben.
16 Jährige sind aber keine Kinder in dem was man landläufig als Kinderehe verstehen würde. Und gerade der Ausnahmetatbestand setzte voraus, dass das Familiengericht feststellt, dass die persönliche Reife vorliegt, um diese Entscheidung aus freiem Willen zu treffen.
Auch darauf geht das BVerfG ein, und bezieht sich ausdrücklich darauf, dass sich die Gesetze dahingehend in Deutschland gewandelt haben, aber nicht die Interpretation der Verfassung. Es gibt aus der Verfassung heraus kein grundsätzliches Mindestalter. Es wird dem Gesetzgeber lediglich zugesprochen, ein Mindestalter festzusetzen, um eine wirksame Regelung zu ermöglichen. Die Regelung vor 1975, die auch ein jüngeres Alter zur Eheschließung in Deutschland ermöglicht hat, wird ausdrücklich nicht im Widerspruch zur Verfassung gesehen.
Du wirfst hier einfach weiter Konzepte durcheinander. Und deine Aussage, dass die Regelungen, was Rechtsmündigkeit angeht einfach nur "arbiträr" seien, zeigt, dass du das Konzept der Entwicklung des eigenständigen Willens und der Verantwortungsübernahme im Kontext der gesetzlichen Regelungen nicht verstanden hast.
Mir ist egal, was du "landläufig" als Kinderehe verstehen würdest. Die Reportage bezieht sich auf U18 - und das ist auch die Definition der UN-Kinderrechtskonvention.
Blubb, blubb? Ich habe nur klargestellt, dass "Kinderehen" im Sinne der o.g. Definition in Deutschland nicht nur anerkannt wurden, sondern auch geschlossen werden konnten. Was du davon verstehst oder nicht verstehst, entzieht sich meiner Verantwortung.