this post was submitted on 28 Jan 2025
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Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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[–] frisbeedude@feddit.org 13 points 2 days ago (2 children)

Das Grünzeug wurde mitgenommen und genauestens untersucht. Ergebnis: Bei der Trocknung kammen 138,8 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 8,3 Gramm heraus.

Erlaubt ist nach dem neuen Gesetz der Besitz von maximal drei Pflanzen, die nicht mehr als 60 Gramm konsumierbares Cannabis abwerfen. Außerdem darf der Wirkstoffgehalt nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs 7,5 Gramm nicht überschreiten.

Jetzt wird es absurd. Wie soll ein Gärtner an einer feuchten Pflanze einschätzen können welches Trockengewicht und vor allem Potenz die hat? Also wenn ihr das Gesetz so interpretiert können wir es gleich eintüten, denn dann macht nichts Sinn.

[–] Guenther_Amanita 7 points 1 day ago* (last edited 1 day ago) (1 children)

Ganz einfach: gar nicht.

Das braucht er auch nicht. Solange die Blüten an der Pflanze sind, zählt das nicht als Cannabis, sondern nur als Pflanze. Auch keine Stängel oder Blätter. Nur Blüte und Zuckerblätter, abgeerntet und zum Trocknen aufgehängt.

Wenn ich jetzt z.B. gerade 120 Gramm feucht geerntet habe, und die 1/4-Formel oder so anwende, kann ich ein Trockengewicht von 30 g abschätzen. Nur ungefähr.

Wenn ich dann aber blöderweise paar Gramm drüber bin und dann bei 55 lande, weil ich mich total verschätzt habe, dann muss ich auch "nur" Bußgeld zahlen.

Wenn ich jetzt aber 2 kg feucht ernte, ist offensichtlich, dass das garantiert keine 50 g werden, egal wie ich es drehe und wende. Dann muss ich die vernichten. Heißt: in den Biomüll und Kaffeesatz drüber, oder auch Hasch herstellen.

[–] Successful_Try543@feddit.org 6 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Das Urteil wegen des illegalen Besitzes von 138 g Cannabis, das von der Polizei alles geerntet und getrocknet wurde, ist also vorsichtig ausgedrückt auf den Konsum größerer Mengen Lack durch den Richter zurückzuführen.

Edit: Das Delikt war 2023, also noch vor der Legalisierung und immerhin hat der Bubatzgärtner keine "wirkliche" Strafe bekommen, die Verfahrenskosten sind aber wohl von ihm zu tragen.
Fällt sowas nicht eigentlich unter die rückwirkende Amnestie?

[–] 30p87@feddit.org 5 points 2 days ago

War von Anfang an klar. Das Gesetz hat praktisch nur den Wert, dass du offen konsumieren und anbauen kannst, ohne wirklich Angst haben zu müssen. Vorher ging's größtenteils auch, aber da waren die Bullen ein größeres Problem.

90% vom Gesetz werden logischerweise immer noch gebrochen (Menge, Weitergabe, Verkauf, afaik darf man eigentlich auch nicht extrahieren), aber besser als 100% davor.