Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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Neuigkeiten rund um das Thema Cannabis

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Matrix: #feddit.org_cannabis:matrix.org

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founded 4 months ago
MODERATORS
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submitted 4 months ago* (last edited 4 months ago) by liam070@feddit.org to c/cannabis@feddit.org
 
 

Aufgrund des Exodus von feddit.de und weil wintermute, unser liebster verschollener Admin, dort alleiniger Mod war, habe ich mir die Freiheit genommen auf der neuen, glorreichen feddit.org-Instanz eine Partner-community aufzumachen.

Hier soll es vor allem um Neuigkeiten und Diskussionen rund um die seit dem 01. April 2024 in Deutschland entkriminalisierte Cannabis-Pflanze in all ihren Formen, berauschend oder nicht, gehen.

In der Sidebar sind weitere Cannabis-communities verlinkt. Bitte bleibt wie gewohnt zivil und haltet euch an gewohnte Spielregeln.

Obligatorisches: weitere Moderatoren und Künstler für Banner und Icon gesucht! (Bitte hier keine KI Bilder, ich würde diese community gerne etwas "oldschool" halten...). Bei Interesse bitte in diesem Faden mitteilen.

Bleibt sauber, Enthusiasten!

Edit: Es gibt jetzt auch einen unverschlüsselten (!) Matrix Raum #feddit.org_cannabis:matrix.org

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Auf feddit.de gab es eine. Ich bin für Empfehlungen dankbar.

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Die Mengen, die die Polizei am 5. Oktober des vergangenen Jahres bei einem Waldbröler Ehepaar gefunden hat, wären aber auch nach der Legalisierung heute noch strafbar.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 45-Jährigen und der 43-Jährigen den Besitz von 1.075 Gramm Marihuana vor (erlaubt sind nach neuer Gesetzgebung pro Erwachsenem im Haushalt maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis aus eigener Herstellung). Gefunden worden war noch mehr, wegen Ermittlungsfehlern hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aber bereits einen großzügigen Abschlag zugunsten der Angeklagten gemacht.

Das sah auch Richterin Lax so und verwarnte das Ehepaar wegen Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro (130 Tagessätze à 60 Euro) bzw. 3.250 Euro (130 Tagessätze à 25 Euro) unter Vorbehalt. Beide müssen die Geldstrafe erst zahlen, wenn sie sich in den kommenden beiden Jahren etwas zuschulden kommen lassen. Das entsprach auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Ein LKA-Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von gerade einmal etwas über drei Prozent THC von minderer Qualität war.

Hätten sie mal besser Haschisch hergestellt 😔

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Der Fachbereich Gartenbau der Fachhochschule Erfurt hat seit diesem Semester das Lehrfach „Cannabis-Anbau“ im Programm. Cannabis anbauen dürfen sie dafür nicht. Eine Frage der Paragrafen nach dem neuen Cannabis-Gesetz.

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Einen schönen Tumbler haben die da. 😲

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Gegen so manche Schädlinge und Insekten hilft oft nur eins: Eine ordentliche Portion chemische Pestizide. Umso frustrierender ist es, wenn diese sich dann doch als unwirksam erweisen und Mücken und anderes Ungeziefer sich davon nicht unterkriegen lassen.

Zumindest gegen Mücken gibt es wohl einen pflanzlichen Wirkstoff, der doch Abhilfe verschaffen kann: Cannabidiol, kurz CBD. Das ist einer der vielen Wirkstoffe in der Hanfpflanze, die nicht psychoaktiv sind.

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Für eine Erlaubnis benötigen Betreiber der Anbauvereinigungen unter anderem spezielle Schulungen zum Präventionsbeauftragten. Die Schulungen, die aus zwei Online-Workshops und einem Präsenzseminar bestehen, bietet das LGL erst seit September an. Inzwischen haben laut der Behörde 27 Teilnehmer die erste Schulung absolviert. Die nächsten Termine sollen demnach Ende Oktober und Anfang November stattfinden. Bevor die Anbauvereinigungen grünes Licht bekommen, sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums auch unangekündigte Vor-Ort-Begehungen nötig. Bisher hat laut LGL aber noch keine dieser Kontrollen stattgefunden.

Verzögern wo es geht, damit der Steuerzahler und Wähler auch ja nicht in den Genuss bestehender Rechte und Gesetze kommt. Und niemand kann verantwortlich gemacht werden. Man könnte fast meine, da spielt jemand mit demokratischen Regeln.

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Jetzt sind die ersten Hanfblüten reif, der Cannabis Social Club in Ganderkesee will sie verteilen. Die Nachfrage ist riesig – nicht nur in Niedersachsen.

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Fachleute, Befürworter, ja sogar einige Gegner halten die Cannabisfreigabe in Deutschland für eine Mogelpackung, an der leider auch die Gerichte mitwirken. Neben der Ampel-Koalition und ihrem Verzicht auf eigentlich nötige, legale Fachgeschäfte für Hanfprodukte kritisieren Juristen besonders die Untätigkeit am Bundesgerichtshof (BGH), wo Tetrahydrocannabinol (THC) als Wirkstoff seit sage und schreibe 40 Jahren unverändert bewertet ist.

Unverändert inkompetent möchte man meinen, schließlich lässt sich die heutige Forschung über Cannabinoide nicht mit dem Stand von 1984 vergleichen.

Und eine Prise Willkür scheint ebenso mit durch, wenn zuständige Richter selbst nach einer offiziellen Legalisierung auf maximal reines 7,5 Gramm THC pochen, deren Überschreitung weiter Strafen nach sich ziehen soll. Gewaltenteilung im Zweifel gegen den Angeklagten, gegen die Legislative und gegen jede wissenschaftliche Logik geht bei Cannabis nach Sicht vom BGH ganz leicht, aber zum Glück steigt nun endlich auch der Druck an zuständigen Richtern durch wirklich fachkundige Juristen.

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Als Betreiber eines Hanf-Ladens und Gründer eines Cannabis-Klubs liegt Wenzel Cerveny im Clinch mit dem Aschheimer Rathaus. Jetzt will der 63-Jährige selbst Bürgermeister der Gemeinde am Stadtrand von München werden. Wie Cerveny mitteilt, kürte ihn die parteiunabhängige Wählergruppe „Bürger von Dornach und Aschheim“ bei einer Aufstellungsversammlung in den Räumen seines Hanf-Ladens zum Kandidaten für die Wahl am 1. Dezember.

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Dort heißt es knapp: "Ernte im Anmarsch", und ergänzend, dass die ersten Blüten ab Mitte Oktober für die Mitglieder des Vereins zur Verfügung stünden. Die Produktion werde stetig ausgebaut, "um unsere Mitglieder noch besser zu versorgen".

Erst Mitte Juli hatte der Verein seine offizielle Erlaubnis zum Anbau von Cannabis erhalten. Umgehend setzten CSC-Vorsitzender Daniel Keune und seine Vereinsmitglieder die Aussaat und Aufzucht der Pflanzen um, berichtete er dem Regionalmagazin "buten un binnen". Nur so sei es möglich gewesen, bereits gut zwei Monate später die erste Ernte einzufahren. Bei der Sorte handele es sich um "White Widow", so der Instagram-Beitrag.

Herzliche Glückwünsche gehen raus an den CSC Ganderkesee

Von deren Webseite:

Der Basispreis für unsere Cannabis-Sorten liegt bei 8,00€ bis 12,00€ pro Gramm. Je nach Höhe und Regelmäßigkeit Deiner Einzahlungen auf Dein Mitgliedskonto kannst Du bis zu 30% Extra-Guthaben erhalten, wodurch sich der effektive Cannabis-Preis auf 5,60€ bis 8,40€ pro Gramm reduziert.

https://www.csc-ganderkesee.de/angebot/

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Der Cannabis-Konsum ist unter Erwachsenen stark verbreitet, sagt der Suchtforscher Jakob Manthey. Cannabis sei mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen und in allen Bevölkerungsschichten vertreten.

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Die strengen bayerischen Sonderregeln fürs Kiffen werden wohl zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Ein parteiübergreifendes Bündnis kündigte am Dienstag an, eine Popularklage gegen das bayerische Gesetz einzureichen. Die Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) unterstützt.

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Darf die erste genehmigte Cannabis-Anbauvereinigung Mecklenburg-Vorpommerns weiter in ihren bisherigen Räumlichkeiten den Anbau vorbereiten? Am Montagabend soll die Greifswalder Bürgerschaft über einen Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, nach dem städtische und teilstädtische Immobilien nicht derartigen Anbauvereinigungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

[…]

Die CDU-Fraktion begründet den Antrag damit, dass Cannabis eine Droge mit potenziell massiven gesundheitlichen Schäden für ihre Nutzer sei. «Greifswald als familienfreundliche Stadt sollte die bundesgesetzliche Fehlentwicklung einer Verharmlosung und Legalisierung von Cannabis nicht noch aktiv fördern», heißt es.

Archiv

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Der erste legale Joint mit Gras aus einer Anbauvereinigung kann in Berlin womöglich noch diesen Winter angezündet werden. „Wir rechnen mit einer frühestmöglichen Abgabe der ersten Charge Mitte Dezember 2024“, sagte Jana Halbreiter, Vorstandsvorsitzende der Green Leaf Society der Deutschen Presse-Agentur. Der Verein ist bislang der einzige in Berlin, der eine Genehmigung für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau erhalten hat.

Archivlink

anderes Archiv

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Özdemir: "Nutzhanf bietet viele Chancen für die heimische Landwirtschaft"

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen. Mit der Änderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Dafür wird die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: "Gerade in Zeiten der Klimakrise räumen wir Landwirten, die auf ihren Feldern oder in ihren Hallen etwas Neues ausprobieren wollen, Steine aus dem Weg. Denn Nutzhanf bietet unserer Landwirtschaft viele Chancen: Er enthält kaum rauscherzeugendes THC, ist anspruchslos, braucht kaum Pflanzenschutzmittel, Dünger und Wasser, verbessert Böden und bietet Lebensraum für Insekten. Die Ernte kann auf unterschiedlichste Weise verarbeitet werden von Lebensmitteln bis zu Textilien. Mit der Missbrauchsklausel wurden eigentlich unbescholtene Nutzhanf-Anbauer trotz bester Absichten kriminalisiert. Nun ist es endlich an der Zeit, darüber Gras wachsen zu lassen. Und zwar gerne sehr viel, damit sich auch in Deutschland die innovative Szene aus Nutzhanfanbauern und -verarbeitern weiterentwickelt."

Nutzhanf enthält im Gegensatz zu Konsumcannabis äußerst wenig Tetrahydrocannabinol (THC) – erlaubt sind grundsätzlich nicht mehr als 0,3 Prozent. Im Jahr 2023 wurde die Pflanze in Deutschland auf 5.834 Hektar angebaut. Die Anbaufläche hat sich in den vergangenen Jahren nicht so vergrößert, wie es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert wäre. Dies hat wirtschaftliche Gründe und zudem mit einem hohen Maß an Bürokratie zu tun.

Darüber hinaus ist die bisherige Rechtslage mit Risiken verbunden, denn ein Verstoß gegen die sogenannte Missbrauchsklausel kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für Nutzhanfanbauer und -händler haben. Die Klausel besagt, dass Cannabis und nicht Nutzhanf vorliegt, sofern der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe wurde sehr streng ausgelegt. Die Nutzhanfanbauer und –händler hatten Schwierigkeiten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschließen. Dieses Risiko ist mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr angemessen und soll mit dem heute beschlossenen Vorhaben beseitigt werden. Denn mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsmöglichkeiten für berauschendes Cannabis ist der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.

Der Nutzhanfanbau in Deutschland bietet vielfältige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversität; die Ernte kann auf verschiedenste Weise genutzt werden. Die Samen können als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl, verwendet werden. Die Fasern eignen sich für die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gibt es Verwendungsgebiete für Nutzhanferzeugnisse. Mit der Gesetzesänderung wird es künftig auch möglich sein, Nutzhanf in Innenräumen („Indoor“), also etwa in Gewächshäusern, anbauen zu können.

Die Bundesregierung macht mit dem "Ersten Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung" einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf. Dabei stellt sie auch bei Nutzhanf den Schutz von Verbrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von THC in Lebensmitteln sicher.

Laut Kabinettsentwurf werden auf rauchbare Zubereitungen dann Tabaksteuer erhoben. Also gibt es bald wohl Steuereinnahmen aus dem Verkauf von CBD-Blüten und weniger Beschlagnahmung von dergleichen: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/nlg.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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