AntonMuster

joined 1 year ago

Generell nicht uninteressant, aber hat so die vibes von Why Western Designs Fail in Developing Countries. Und einen (kommerziellen) Einsatz in Deutschland sehe ich schon alleine deshalb nicht, weil das Auseinanderbauen und Aufbereiten viel Handarbeit ist.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 12 points 1 month ago

Da musste ich doch sofort an dieses Bild denken:

Die CDU kann genau 2 Arten von Wirtschaft: Spezlwirtschaft und Kneipen.

joho joho joho joho joho joho joho joho joho ooooooh

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 10 points 1 month ago (1 children)

So ist das halt wenn die echte Welt immer schneller immer beschissener wird.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 38 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Tja wäre sie Deutsche und der Nachname "Freiherrin von Schnakenburg" dann wäre das mit dem Nachnamen aus mehreren Bestandteilen kein Problem.

Edit: Sie ist sogar deutsche Staatsbürgerin. Logik absolut nicht vorhanden.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 12 points 1 month ago (2 children)

Eine sinnvolle Reform wäre es ja mal, wenn man diese dämliche Depublizierungspflicht abschaffen würde. Aber wetten DAS kommt nicht?

Freitags ist auch in viele Bereichen weniger zu tun. Arbeitsfähigkeit ist nicht schwarz-weiß und viele Leute melden sich wohl an ruhigen Tagen eher kranke, weil sie ihre Kollegen mit der Abwesenheit nicht so sehr "belasten".

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 1 points 1 month ago (3 children)

Ich finds ja witzig, dass immer sofort tiktok genannt wird. Ich bin seit Jahren auf der Plattform (buh!) und habe noch nie ein AfD-Video in den feed bekommen (was natürlich nicht heißt, dass es sie nicht gibt). Auf youtube hingegen werden mir täglich Nazi- und Schwurbelvideos vorgeschlagen, unabhängig von dem was ich gucke. Tiktok hat einen extrem personalisierten Algorithmus, während youtube einfach nur billig Agendas pusht.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 5 points 1 month ago (1 children)

Insbesondere bei vielen Firmen der Autoindustrie, bei Maschinenbauern sowie der Transport- und Logistikbranche sei die E-Rechnung noch nicht recht angekommen.

Gerade die deutschen Kernindustrien. Es ist zum heulen und keiner macht was dagegen.

Zum Empfang einer E-Rechnung genügt ein E-Mail-Postfach, allerdings ist natürlich auch entsprechende Software nötig, um mit dem strukturierten XML umzugehen. Ebenfalls ist für E-Rechnungsempfänger auch die revisionssichere Archivierung gemäß gesetzlichen Vorgaben (GOBD) vorgeschrieben.

Hört sich vor allem gar nicht kompliziert an.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 38 points 1 month ago

Hunderttausende Junkies, die schreckliche Musik hören, absurde Kleidung tragen und öffentlich Geschlechtsverkehr praktizieren. Und dann sind da auch noch Kinder anwesend!

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 13 points 1 month ago

Egozentrismus 101: "Ich will" steht über allem.

 

Bis zu 10 Gramm Cannabis in der Tasche zu haben, ist legal. Nun geht es noch einen Schritt weiter: Alles unter dieser Menge «darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden», heisst es in einem Urteil des Bundesgerichts. Damit schafft es einen Präzedenzfall.

 

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte – das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk – erachteten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen.

Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren. Im Übrigen genügen sie nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen.

 

Deutschlands Luftlandetruppen soll ab 2025 ein neues Geländefahrzeug zur Verfügung stehen. Dafür bestellt die Bundeswehr bei Rheinmetall Hunderte Fahrzeuge vom Typ Caracal. Auch die niederländischen Streitkräfte sind involviert.

 

Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen "das Gebot der Staatsferne der Presse" verstößt.

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