Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nahtlos bescheinigt wird – d.h. die nächste Bescheinigung muss vor Ablauf der vorhergehenden ausgestellt werden. Ansonsten fliegt man aus der Lohnfortzahlung/Krankengeld raus.
Nach 6 Wochen AU (pro Jahr, wenn Du dieses Jahr schon AU warst also auch eher) kommst Du in die Krankengeldzahlung der Krankenkasse. Damit hat man weniger Geld, und die Einzahlung in die Rentenversicherung ist pausiert. Die kann man beantragen, hat dann noch etwas weniger.
Wenn man Krankengeld bekommt, muss man für dieses Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben.