Bei dem Bekanntheitsgrad den die Bubatzkarte mittlerweile hat könnte ich mir vorstellen, dass Gesundheits- oder Justizministerium o.ä. dir gerne Auskunft geben/helfen würden
Cannabis
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@EyIchFragDochNur
Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten.
Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude
Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@cannabis
Ja um ehrlich zu sein denke ich auch, dass so ziemlich alles gemeint ist wo plötzlich unangemeldet andere/fremde die trainieren können die das stören könnte. Also alles außer Vereine wo idR nur Mitglieder auftauchen und alle bescheid wissen. Schätze ich
@EyIchFragDochNur
Das werde ich dann heute mal machen, die sollten es ja wissen.
Ich find ja die könnten dir für deinen Service auch wenigstens die Servermiete zahlen oder gleich dir die Idee abkaufen und dich einstellen ✌️
@bubatzkarte @cannabis
Ich hab etwas zum öffentlichem Raum gefunden min 27:45. Passt aber nicht 100% auf das Problem:
https://www.youtube.com/watch?v=-34ezdD4gaY
Ansonsten vielleicht mal den Herr Grubwinkler anschreiben. Möglicherweise antwortet er oder sein Team.
https://www.youtube.com/channel/UCXKlu5bgL_gMgbVX2X2J-zg
@Hanffreund
Auch eine Idee, ich werde es jetzt erst einmal direkt beim Gesundheitsministerium versuchen. 😃
@cannabis
@bubatzkarte Ich habe keinen juristischen Hintergrund. Aber wenn ich mir die Definitionen für Begriffen wie „öffentliche Gebäude“ und „öffentlicher Raum“ ansehe, gehe ich davon aus, dass darunter nur kommunale Sportplätze und -hallen fallen. Die gehören keiner Firma und keinem Verein, sondern diese teilen sich diese und sie sind grundsätzlich frei zugänglich. Ein access=customers wäre nach der Definition ein Ausschlusskriterium. @cannabis
@MBrandtner
Leider steht da nicht "öffentliche Sportstätten", sondern "öffentlich zugängliche Sportstätten". Ansonsten wäre die Frage einfacher.
@cannabis
@bubatzkarte
Hm, klingt ziemlich auslegungsverdächtig..
@cannabis
@stubenhocker
Ja, leider, deshalb suche ich ja nach klaren Informationen. Die Polizei wird es am Ende nicht interessieren, was der Betreiber des Sportparks will.
@cannabis
@bubatzkarte
Soll es bei den "Sportstätten" eigentlich um den Schutz von Sporttreibenden gehen, oder wegen Kindern?
@cannabis
@stubenhocker
Das ist im Cannabisgesetz ja unter "Kapitel 2
Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" zu finden.
Der Inhalt von § 5 scheint sehr deutlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelegt.