Und nicht vergessen:
Währenddessen versuchte T.s Anwalt Sven Richwin, die Auslieferung im letzten Moment zu stoppen. Um 7:38 Uhr stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen 10:50 Uhr gab es dort eine Eilentscheidung. Das Gericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht durchzuführen.
Offenbar befand sich Maja T. aber zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde T. bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben.
https://www.tagesschau.de/inland/linksextremismus-auslieferung-ungarn-102.html