Der AfD-Politiker postete daraufhin später ein Foto einer Teilnehmerin der Protestaktion, die er offenbar als Organisatorin der Aktion ausgemacht hatte, auf Facebook.
Ist nicht allein das schon strafbar?
Das Kunsturheberrechtsgesetz verbietet außerdem die Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung. Wer sich ohne sein Einverständnis zum Beispiel auf TikTok wiederfindet, kann die Plattform dazu auffordern, den Beitrag zu löschen. Der Täter muss mit einer Geld- oder sogar Gefängnisstrafe rechnen.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/fotos-datenschutz-strafrecht-100.html