Umgehen und juristischer Trick sind lustige Formulierungen. Ich hatte zumindest einen irgendwie cleveren Winkelzug erwartet. Dabei will die Behörde das Urteil einfach stumpf nicht anerkennen, wenn ich es richtig verstehe.
> "Um dies zu gewährleisten, wird ausdrücklich zwischen den Schritten des Auslesens und des Auswertens unterschieden", heißt es.
>Das BVerwG hat in seinem Leitsatz bereits über dem Urteilstext betont: Der Begriff der Auswertung von Handys & Co. umfasse "sämtliche Maßnahmen" zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers: "Dazu gehört auch das Auslesen eines Datenträgers."