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Bundesverfassungsgericht: Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
(www.bundesverfassungsgericht.de)
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Das Bundesverfassungsgericht ist ausdrücklich dafür gedacht, sich über das (einfache) Gesetz zu erheben und dieses ggf zurückzuweisen, wenn es dem Grundgesetz widerspricht. Ein Gericht, das dem Gesetzgeber verbieten kann, Abtreibung zu erlauben, kann ihm auch verbieten, Cannabis zu verbieten.
Aus demokratischer Sicht ist es eigentlich zu begrüßen, wenn das BVerfG dem Gesetzgeber einen möglichst weiten Ermessensspielraum zuweist, aber es hat schon einen Beigeschmack, dass es dies hier tut, wo das Gesetz die Freiheit des Einzelnen einschränkt, und sich da einmischt, wo der Gesetzgeber die Freiheit des Einzelnen erweitern wollte.