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Bundesverfassungsgericht: Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
(www.bundesverfassungsgericht.de)
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Es gefällt mir zwar auch nicht, aber ich finde die Argumentation schlüssig. Die Gewaltenteilung ist etwas sehr wichtiges, man will ja schließlich keine Richter die sich über das Gesetz erheben und subjektive, teils willkürliche Urteile raushauen.
Das Bundesverfassungsgericht ist ausdrücklich dafür gedacht, sich über das (einfache) Gesetz zu erheben und dieses ggf zurückzuweisen, wenn es dem Grundgesetz widerspricht. Ein Gericht, das dem Gesetzgeber verbieten kann, Abtreibung zu erlauben, kann ihm auch verbieten, Cannabis zu verbieten.
Aus demokratischer Sicht ist es eigentlich zu begrüßen, wenn das BVerfG dem Gesetzgeber einen möglichst weiten Ermessensspielraum zuweist, aber es hat schon einen Beigeschmack, dass es dies hier tut, wo das Gesetz die Freiheit des Einzelnen einschränkt, und sich da einmischt, wo der Gesetzgeber die Freiheit des Einzelnen erweitern wollte.
Das ist grundsätzlich richtig, aber es geht hier ums Bundesverfassungsgericht. Das ist ganz bewusst als Brücke zwischen Judikative und Legislative konstruiert und als Kontrollinstanz für die Legislative gedacht. Subjektiv oder gar Willkürlichkeit zu vermeiden ist deshalb natürlich noch wichtiger. Jedoch darf man sich fragen, ob das hier passiert ist, wenn man sich ansieht welcher ursprüngliche Beschluss in Kraft gelassen wurde.
Siehe mein Kommentar dazu. Wenn man mal in das damalige Urteil schaut, von dem das Gericht behauptet, es gelte noch immer fort und es würde sich keine andere Sachlage auftun, muss man feststellen, dass das damalige Urteil keine ordnungsgemäße Aufklärung der Sachlage betrieben hat. z.T. sind "Sach"-Aussagen drin, die sich einem als schlichtweg falsch aufzwingen.
Habs grade gelesen, starker Kommentar, danke. Das zieht die ganze Thematik natürlich schon eher in die Zuständigkeit des Gerichts.
Vllt. sind die obersten Gerichte mittlerweile auch vom Fachkräftemagel betroffen. Neulich meinte ein Anwalt zu mir dass derzeit mindestens ein halbes Jahr vergeht bis überhaupt eine Klage gelesen wird aufgrund des Rückstaus. Das rechtfertigt natürlich keine mangelhafte Auseinandersetzung mit Themen die im großen und ganzen wahrscheinlich als "weniger wichtig" abgestempelt werden.