this post was submitted on 05 Oct 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Ziemlich sicher ja. Da er aber einige Jahre deutlich früher als 67 in Ruhestand muss, kriegt er recht spürbare Abzüge (0,3% pro Monat unter 67). Frühpension ist an sich ein teures Vergnügen.
Naja, der ist 61. Sind also 6 Jahre, sprich um die 20%. Ist jetzt nicht toll, aber wahrscheinlich wird er auch nicht den einen oder anderen Parteiposten bekommen und ich vermute mal, 75-80% einer Richterpension sind schon genug zum Leben.
Du hast vollkommen Recht. Ist bei mir eher so ein "okay, wenigstens irgendwas, das ihm weh tut" - Gefühl. Der ist bestimmt pingelig wie die Sau und kotzt gut über die 20%. Zumindest in meiner Vorstellung tut er das...
Naja, es wird wahrscheinlich schon etwas mehr an Abzug. Zum einen fängt man ja nicht bei 100% der Bezüge an, sondern bei ca. 71% für die reguläre Pension, davon gehen dann die Frühpensionsabzüge runter. Da er wegen dem Jurastudium ziemlich sicher noch keine 40 Dienstjahre voll hat, gibt es da wahrscheinlich auch noch Abzug. Grob überschlagen wird er denke ich bei ca 45-50% der Richterbezüge rauskommen.
Dann kann im Nachgang aber auch noch seine Pension ganz gestrichen werden, wenn man in einem Disziplinarverfahren nochmal besondere Verstöße, die mit dem Beamtentum unvereinbar sind, feststellt. Das kann auch später noch passieren, darum bin ich da zuversichtlich, dass so einen Typen nochmal ein paar Phrasen "rausrutschen" und man den Kostenpunkt dann komplett streichen kann.