this post was submitted on 05 Oct 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Naja, es wird wahrscheinlich schon etwas mehr an Abzug. Zum einen fängt man ja nicht bei 100% der Bezüge an, sondern bei ca. 71% für die reguläre Pension, davon gehen dann die Frühpensionsabzüge runter. Da er wegen dem Jurastudium ziemlich sicher noch keine 40 Dienstjahre voll hat, gibt es da wahrscheinlich auch noch Abzug. Grob überschlagen wird er denke ich bei ca 45-50% der Richterbezüge rauskommen.
Dann kann im Nachgang aber auch noch seine Pension ganz gestrichen werden, wenn man in einem Disziplinarverfahren nochmal besondere Verstöße, die mit dem Beamtentum unvereinbar sind, feststellt. Das kann auch später noch passieren, darum bin ich da zuversichtlich, dass so einen Typen nochmal ein paar Phrasen "rausrutschen" und man den Kostenpunkt dann komplett streichen kann.