this post was submitted on 28 Jul 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Einfach am Anfang oder Ende eine Fußnote, dass bei der weiblichen Form die männliche miteinbezogen ist, dann sollte das rechtlich auch kein Problem sein denk ich mal.
(obligatory IANAL)
Wäre mir neu, dass Fußnoten in Gesetzestexten vorkommen. Wäre sicher auch spannend, wie die fürs juristische Arbeiten so wichtigen Kommentare dann aussehen würden. Natürlich kein echtes Argument dagegen, aber zur Zugänglichkeit würde das sicher nicht beitragen.
Die Fußnote ist dann im § 2 Begriffsbestimmungen vorneweg:
"1. Mit dem Begriff Täterin sind auch Personen männlichen Geschlechts erfasst."
Was ist mit non-binären Menschen?
Die gehen straffrei aus, wenn sie einem Sexisten eine watschen.
Super Rechtskonzept: Bei Opfern nach Gesinnung, bei Tätern nach Diskriminierungserfahrungspotential urteilen.
Das war sarkastisch gemeint. Bei offen nichtbinären Menschen ist es aber weniger ein Diskriminierungserfahrungspotential als Diskriminierungserfahrungen. Mir wäre zumindest neu, dass es Leute gibt, die damit noch keine Diskriminierung erfahren haben.