Deutschland
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Ganz schön viel harte Meinung für sehr wenig Ahnung.
Das Urteil beschäftigt sich mit § 312k BGB und begründet wie zuvor mehrere andere Gerichte vollkommen nachvollziehbar, dass der sogenannte Kündigungsbutton nicht hinter Login versteckt werden darf.
Dem Gesetzgeber ging es darum, sogenannte dark patterns einzudämmen. Wir kennen alle Fälle, in denen man mit zwei Klicks ein Abo abschließen kann. Die Kündigung funktioniert aber auf den ersten Blick nur über obskure Wege. Dagegen die gesetzliche Regelung. Natürlich darf ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Button nicht versteckt werden. Das führt seinen Sinn ad absurdum.
Schön, dass du als juristischer Laie echt der Meinung bist, das besser zu verstehen als ein ganzer Spruchkörper aus Menschen, die solche Regelungen jahrelang studiert und noch länger ausgelegt haben.