Deutschland
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Na klar. Auf dem Gebiet, wo Papier verwendet wird, hast du ja völlig recht und da sag ich auch nix anderes.
Und hier ging es um Verträge, bei denen man nur ein Online-Konto hat. Der Vertragspartner "kennt" dich auf Papier gar nicht.
Der Vertragspartner müsste vermutlich sogar in solchen Fällen deine Papierkündigung irgendwie akzeptieren (hab ich auch schon gemacht) aber auch darum ging es nicht, sondern um die reine Online-Kündigung, und der Richter meckert darüber, dass dabei jemand zuviel eintippen sollte.
Er fordert die 1-Klick-Kündigung, ausdrücklich ohne Login und Passwort, und die hat er leider nicht zu Ende gedacht.