Kann der Verwandte aber auch, wenn es ein Gesetz zur Suizidhilfe gäbe. Muss es natürlich auch, denn wenn Verwandter den Verdacht hat, dass hier eine vorsätzliche Tötung vorliegt, sollte das untersucht werden. Das Risiko, dass einer klagt, ist also so oder so gegeben.
Anakoluther
joined 1 year ago
Ach, andy Scheuergeldverschwendung von Andy Scheuer haben wir uns doch schon lange gewöhnt.