Die DUH erhofft sich von der Klage mehr Klarheit darüber, welche sachlichen Gründe ein Wohnungseigentümer gegenüber einem Mieter geltend machen darf und welche nicht. Im konkreten Fall sei „die Ermessensgrenze überschritten“, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Dirk Legler, der die Klage vor dem Amtsgericht Köpenick führt. Die DUH fordert die Bundesregierung zugleich auf, einen Kriterienkatalog zu definieren, welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen.
Hoffentlich bekommen wir ein entsprechendes Ergebnis. Schade, dass solche Unklarheiten erst durch Klagen von Gerichten zur Auslegung gebracht werden müssen, anstatt sich gleich bei der Gesetzgebung Gedanken darüber zu machen.