Eine pauschale Darstellung nicht gekennzeichneter Spiele ab 18 Jahren als Ausweichlösung ist nicht gestattet, schreibt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf Nachfrage von heise online. "Neben dem Aspekt des Schutzes vor unangemessenen Inhalten soll auch unbeschwerte und sichere Teilhabe an geeigneten Medienangeboten für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden. Weil eine pauschale Kennzeichnung mit der Bewertung 'ab 18' insbesondere diesem Teilhabeaspekt zuwiderlaufen würde, ist ein solches Vorgehen unzulässig."
Bäm. Wäre zu einfach.