this post was submitted on 07 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Die örtlichen Bauvorschriften, werden wohl kaum die gesetzlichen Normen zum Brandschutz betreffen.
In den örtlichen Bauvorschriften werden unter anderem auch die Regelungen zu Werbetafeln usw geregelt d.h. wenn der ort beispielsweise Werbetafeln in der Innenstadt verbietet und die BW ne riesengroße 20qm Tafel bauen will kann sie das tun
"örtliche Bauvorschriften" dürfte in diesem Fall wesentlich die Landesbauordnungen meinen, wo Brandschutz, Statik und andere Sachen geregelt sind.
Auf Ebene der Gemeinden gibt es mWn. nur Bebauungspläne, die dazu dienen Flächen bestimmten Zwecken zu widmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan_(Deutschland)
Hier können und müssen die Gemeinden aber sowieso die Pläne fortschreiben und ich sehe auch nicht, wie das der BW helfen soll, wenn sie sich darüber hinwegsetzen kann. Soll dann im EFH-Viertel auf die Fläche für die Grundschule stattdessen eine Panzerkaserne gebaut werden?
Vielleicht muss dann ein Bau auf einem BW-Gelände sich nicht an die Vorgaben des Bebauungsplans bzgl. Höhe oder äußere Erscheinung halten.
Edit: Zudem entfällt das Genehmigungsverfahren, das sich ziemlich langwierig gestalten kann.
Das wäre eine Möglichkeit. Aber wie schon beschrieben die denkbar ungünstigste, weil man damit entweder die Gemeinde spaltet, oder die Gemeinde geschlossen gegen die Landesregierung und BW aufbringt.