this post was submitted on 11 Jul 2023
23 points (100.0% liked)

DACH - jetzt auf feddit.org

8713 readers
1 users here now

Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!

Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos

Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !

Banner: SirSamuelVimes

founded 1 year ago
MODERATORS
 

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte – das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk – erachteten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen.

Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren. Im Übrigen genügen sie nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen.

you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] BoJack@feddit.de 3 points 1 year ago (1 children)

Wäre jemand so nett mir das so zu erklären, als wäre ich 5? Hab heute schon ne Mathe-Klausur hinter mir und mein Kopf ist so leer wie ein Badesee mit Blaualgen.

[–] tryptaminev@feddit.de 7 points 1 year ago (1 children)

Das BVerfG hat festgestellt, dass sich seit 1994 nichts geändert hat, und sie sich auf ihr altes Urteil berufen können. Ansonsten haben die Gerichte nicht ausreichend begründet, warum die Kriminalisierung als Ganzes relevant sei, da ja in den einzelnen Verfahren nur einzelne Paragraphen des Gesetzes betroffen sind. Das ergibt zwar keinen Sinn, weil man das Betäubungsmittelgesetz nicht zerpflücken kann, um die Frage für einzelne Stoffe zu klären, aber das BVerfG möchte sich nicht die Mühe machen, hier nochmal sauber neu entscheiden zu müssen.

[–] BoJack@feddit.de 3 points 1 year ago

Hmm, enttäuschend. Und vielen Dank für die Zusammenfassung!