this post was submitted on 08 Jul 2023
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Wehrhafte Demokratie
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Das hat da nichts mit zu tun.
Wie schon im Artikel geschrieben, sind sowohl die USA, als auch die Ukraine, beide nicht der internationalen Konvention über Streumunition beigetreten. Das war "Yesteryear" auch schon so. Insofern kann man das verwerflich finden (wobei ich denke, dass man im Falle eines Landes, das von einem Völkermord bedroht ist, durchaus Argumente für den Einsatz auf eigenem Gebiet finden kann), gegen irgendwelche Rechtsnormen verstößt es aber halt wohl nicht.
Solange der Einsatz durch die ukrainische Armee auf ukrainischem Boden eingesetzt wird, kann man wohl zumindest darauf hoffen, dass die Einsatzorte dokumentiert werden. Dies würde eine spätere Räumung vereinfachen.
Prinzipien und Rechtsnormen sind zwei paar Schuhe. Das Problem mit Prinzipien ist aber, dass man sie sich auch sparen kann, wenn man sie nicht beibehält. Dann sind sie nur moralisches Schmuckwerk ohne echte Funktion.
Die Grundlage des Verbotsabkommen sind drei wesentliche Argumente:
Punkt zwei und drei kann man der Ukraine zugestehen, dass sie beim Einsatz auf ihrem eigenen Gebiet ein Interesse daran haben, diese zu vermeiden. Beim 1. Punkt muss man festhalten, dass auch russische Soldaten ein Recht haben, nicht unnötigem Leid ausgesetzt zu werden. Daraus könnten sich theoretisch auch Pflichten für Deutschland und andere Staaten ergeben, die Unterstützung der Ukraine zu verringern und den Einsatz zu ächten. Wobei Völkerrecht mit Bezug zu den USA generell nicht zu gelten scheint, da bisher keine noch so offensichtlichen und grausamen Kriegsverbrechen je Konsequenzen für die Beziehung zu Deutschland hatten.