this post was submitted on 30 Mar 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Als Anmerkung, wenn die Polizei dich einlädt, kannst du ablehnen. Macht ggf wenn du Bedenken hast, dich wegen etwas selbst zu belasten.
Wenn die Staatsanwaltschaft dich einlädt, hast du als deutscher Staatsbürger Erscheinungspflicht.
Nachtrag: Wenn die Polizei dich einlädt auf Wunsch der Staatsanwaltschaft, dann ist auch Erscheinungspflicht.
Gab es da nicht irgendwann eine Änderung, dass du mittlerweile auch zur Polizei musst?
Seit 2017 muss man hin, wenn die Vorladung der Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft kommt.
@Flipper @Sibbo Wie andere schon schrieben, das wurde geändert. Udo Vetter hatte sich damals etwas ausführlicher dazu geäußert: https://www.lawblog.de/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/
Diese Info ist mir vor einem halben Jahr nicht untergekommen. Hatte es erst als Kommentar geantwortet. Hab es jetzt allerdings nachgetragen.