this post was submitted on 10 Mar 2024
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Ich danke dir für deine Antwort!
Das finde ich in dieser Ausschließlichkeit schwierig und würde dir gerne erläutern wieso:
Eine Vereinbarung, die die GDL mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen schließt, kann nicht zu Lasten eines unbeteiligten Dritten, hier die Bahn, gehen. Soll heißen: wenn die anderen Unternehmen sich eine Vorbehaltsklausel einbauen lassen, dass das tatsächliche Ergebnis auf den Stand "zurückfällt", den die GDL letztlich mit der Bahn aushandelt, ist das grundsätzlich Problem der GDL in der Verhandlung mit den anderen und nicht eines der Bahn. Zumal man dann durchaus annehmen könnte, dass die anderen Unternehmen quasi konsequenzenlos erst mal Dinge zusagen können, im Wissen, dass sie die Bahn später eh abräumen wird. GDL und Bahn verhandeln jedoch ausschließlich über einen Vertrag zwischen ihnen beiden als Vertragsparteien.
Ende Januar hieß es seitens der GDL, dass es darum knirscht, weil die Bahn auf zwei Kernforderungen nicht eingehen möchte:
Zu 1. wissen wir ja mittlerweile, dass die Schlichter ein Ergebnis vorgelegt haben, dass die schrittweise Absenkung auf 36 Stunden vorsah. Das ist nicht 100%, aber es ist doch nah dran. Dass Weselsky in diesem Punkt dieser "kleine Fehler" unterlief, sieht auch nicht gut aus.
Zu 2. hier handelt es sich um eine reine gewerkschaftsinterne Forderung, die darauf zielt, die Machtbasis im Unternehmen zu vergrößern, nicht etwa konkrete Belange der Arbeiter. Macht und Prestige mögen wichtig sein für die Gewerkschaft, daraus jedoch eine kompromisslose Forderung abzuleiten, von der man nicht abrücken kann, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Natürlich könnten sie das theoretisch. Sie müsste dann jedoch auch für diesen Zeitraum den Lohnersatz finanzieren. Mit Blick auf das Konzept des Wellenstreiks scheint man mittlerweile jedoch eher daran interessiert zu sein, das Geld beieinanderzuhalten. Denn so muss man nur wenigen Mitgliedern Streikgeld zahlen, oder durch sog. Krankmeldungen gar keines, und sichert sich durch die Kurzfristigkeit trotzdem die größtmögliche Störwirkung. Schon heute wird die GDL dabei finnaziell großzügig durch den DBB unterstützt, nicht umsonst hat sich Weselsky dort ab 2012 einen hohen Posten gesichert. Ob die GDL sich also so einen von dir beschriebenen langfristigen Totalstreik leisten könnte, würde ich bezweifeln. Zumal umgekehrt durch die Bahn auch das Werkzeug Aussperrung genutzt werden könnte. So einseitig sehe ich die Macht nicht verteilt.
Aber warum soll es nicht anders möglich sein, war es doch bisher auch. Man kann durchaus im Rahmen eines Streiks die Arbeit niederlegen und den betroffenen Fahrgästen dennoch genügend Vorlaufzeit geben. Dass das jetzt nicht mehr gemacht werden soll, ist doch eine bewusst getroffene Entscheidung seitens der GDL. Das Unternehmen selbst als eigentlichen "Empfänger" von Streikaktionen trifft man doch trotzdem, denn die haben auch mit 48 Stunden Vorlauf trotzdem voll die finanziellen Einbußen zu spüren.
Die Bahn als Zwitterkonstrukt Privatunternehmen in öffentlicher Hand und Dienstleister der kritischen Infrastruktur ist in meinen Augen etwas anderes als ein rein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Insofern müssen auch die Streikformen diese besondere Struktur berücksichtigen, da wir als Bevölkerung/Volkswirtschaft uns darauf verlassen können müssen. Das möchte Weselsky mit dieser Streikform meines Erachtens gezielt attackieren und das finde ich nicht gut, zumal ich es, wie oben erwähnt, für nicht notwendig erachte.
Sieht so aus als haben wir einfach eine grundsätzlich unterschiedliche Meinung zu dem Thema.
Du meinst die Bahn sei kritische Infrastruktur, die nicht so streiken dürfen soll wie ein "normaler" Betrieb, ich nicht.
Du meinst was die Schlichter tun hat Hand und Fuß, ich nicht.
Damit erschöpft sich die Diskussion eigentlich.
Das verstehe ich nicht so ganz, weil die müssen sich genauso an den Tarifvertrag halten wie die Bahn auch. Die können also anscheinend mit den "Konsequenzen" leben.
Vor dem Hintergrund, dass Millionen Menschen auf den möglichst reibungslosen Betrieb dieses Unternehmens angewiesen sind, ja. Das heißt natürlich nicht, dass gar nicht gestreikt werden soll, aber warum man seitens der GDL vom bisherigen Grundsatz 'Streik ja, aber mit ausreichend Vorlaufzeit für die vollkommen unbeteiligten Passagiere' abrücken musste, habe ich bisher noch nicht verstanden.
Naja, wenn im Rahmen des Schlichtungsprozesses jeder einen Schlichter ernennt und diese dann in den Prozess miteinander gehen, um einen Kompromiss auszuarbeiten, sollten jeweils beiden Seiten a) genügend Vertrauen in mindestens den eigenen Schlichter haben und b) damit rechnen, dass am Ende nicht 100% der eigenen Position herauskommen werden.
Ja, das verstehe ich eben auch nicht so ganz. Wenn sie jeweils eigene Tarifverträge mit der GDL schließen, müssten diese doch eigentlich unberührt von einem etwaigen Tarifabschluss mit der Bahn sein. Offenbar ist es jedoch so, dass die Einigung mit der Bahn auch dazu führen soll, dass die Abschlüsse mit den anderen Unternehmen sich entsprechend anpassen?