this post was submitted on 09 Mar 2024
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Cannabis
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Das hat mich auch irritiert, als ich das gelesen habe. Wenn du so einen Tilgungsantrag stellst, dann musst du ja automatisch das Aktenzeichen deines Urteils mit einreichen. Und dann lässt sich jemand bei der Staatsanwaltschaft das Ding aus dem Archiv bringen, schaut kurz rein, was in der Urteilsbegründung dann Sache war und damit sollte es recht easy zu entscheiden sein. Wenn es wirklich nur um den privaten Anbau oder Besitz von Cannabis geht, dann steht da halt auf Juristisch "Der Verurteilte war im Besitz von 2 Pflanzen und 24 Gramm Cannabis, dafür bekommt er Strafe x". Das sollte schnell zu prüfen sein.
Dazu kommt: Diese Eintragungen im Bundeszentralregister verjähren auch. Und wenn du jetzt z.B. nur eine Geldstrafe bekommen hast, verjährt das nach 5 Jahren. Und das wird der Standard gewesen sein bei den Delikten