this post was submitted on 26 Jan 2024
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Der IGH hat alle Punkte pro Südafrika entschieden, aber nicht den von SA geforderten Waffenstillstand, sondern eigene Maßnahmen angeordnet (keine Begründung warum, außer dass sie das dürfen).
Das Gericht hat sich für zuständig erklärt, und sieht es außerdem als plausibel, dass Israel einen Völkermord begehen könnte. Damit kommt es zur Verhandlung. Außerdem hat das Gericht wegen Dringlichkeit Sofortmaßnahmen angeordnet, nämlich:
Das war alles so 15:2 oder 16:1, nur die Richter aus Uganda und Israel haben meistens dagegen gestimmt.
Mal abgesehen von dem Bericht, sind das alles Dinge, zu denen Israel sowieso verpflichtet ist. Das ist nach meiner Meinung eher eine Warnung an Israel, bzw. ein Aufschub.
Hoffe mal die Bundesregierung haut in Zukunft nicht mehr so Sätze raus:
Das ist mir in der Berichterstattung irgendwie etwas zu schwammig - klar, ein Völkermord ist illegal und darf nicht begangen werden. Aber was bedeutet denn "keine nach Völkermordkonvention illegalen genozidialen Taten begehen" konkret?
https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_%C3%BCber_die_Verh%C3%BCtung_und_Bestrafung_des_V%C3%B6lkermordes
Wie gesagt ist Israel sowieso verpflichtet, sich and die Völkermordkonvention zu halten. Das Gericht hat Israel nochmal daran erinnert bzw. gewarnt, keinen Völkermord zu begehen, wie das in der Völkermordkonvention festgeschrieben ist. Da steht drin:
(Zudem gibt es dazu noch einen anderen Text, wo Volksverhetzung, Beihilfe zum Völkermord usw. verboten wird.)
Das heißt, diese Taten, wenn sie mit genozidialer Absicht durchgeführt werden, sind nach Gesetz Völkermord. Das Gericht hat zudem Zitate aus israelischen Regierungskreisen vorgetragen, die wohl vom Gericht als Belege für eine genozidiale Absicht angesehen werden. Das ist allerdings impliziert. Das Gericht hat die Zitate in dem Teil vorgetragen, wo es um die faktische Plausabilität des Völkermordvorwurfs ging, nicht als direkte Begründung für die Sofortmaßnahmen. Die Sofortmaßnahmen wurden vom Gericht nicht faktisch begründet, sondern lediglich legal begründet (a-la das Gericht darf diese Maßnahmen anordnen). Bzw. die haben schon begründet, dass die Maßnahmen insgesamt präventiv zur Verhinderung von Völkermord dienen, sie haben aber die einzelnen Maßnahmen nicht begründet.
Das ist wohl auch in anderen Fällen vor dem IGH übliche Praxis des Gerichts, bei Verdacht auf Verbrechen nach Völkermordkonvention, die (plausibel) beschuldigte Partei nochmal explizit an ihre Pflichten zu erinnern.