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[–] gnuhaut@lemmy.ml 27 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Der IGH hat alle Punkte pro Südafrika entschieden, aber nicht den von SA geforderten Waffenstillstand, sondern eigene Maßnahmen angeordnet (keine Begründung warum, außer dass sie das dürfen).

Das Gericht hat sich für zuständig erklärt, und sieht es außerdem als plausibel, dass Israel einen Völkermord begehen könnte. Damit kommt es zur Verhandlung. Außerdem hat das Gericht wegen Dringlichkeit Sofortmaßnahmen angeordnet, nämlich:

  • Israel muss dafür sorgen, dass keine nach Völkermordkonvention illegalen genozidialen Taten begangen werden.
  • Israel muss verhindern, dass Beweise vernichtet werden.
  • Israel muss was tun zur Verbesserung der humanitären Versorgung.
  • Israel muss Aufrufe zum Völkermord (das Gericht hat da Aussagen von hochrangige Regierungsleuten zitiert vorher) unterbinden und verfolgen.
  • Israel muss in einem Monat dazu einen Bericht vorlegen, was sie dazu unternommen haben. Der wird dann vor Gericht diskutiert, und SA kann etwas dazu sagen.

Das war alles so 15:2 oder 16:1, nur die Richter aus Uganda und Israel haben meistens dagegen gestimmt.

Mal abgesehen von dem Bericht, sind das alles Dinge, zu denen Israel sowieso verpflichtet ist. Das ist nach meiner Meinung eher eine Warnung an Israel, bzw. ein Aufschub.

Hoffe mal die Bundesregierung haut in Zukunft nicht mehr so Sätze raus:

Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück", erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. "Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage."

[–] muelltonne@feddit.de 1 points 9 months ago (2 children)

Das ist mir in der Berichterstattung irgendwie etwas zu schwammig - klar, ein Völkermord ist illegal und darf nicht begangen werden. Aber was bedeutet denn "keine nach Völkermordkonvention illegalen genozidialen Taten begehen" konkret?

[–] luxuslurch@feddit.de 3 points 9 months ago

Das ist mir in der Berichterstattung irgendwie etwas zu schwammig - klar, ein Völkermord ist illegal und darf nicht begangen werden. Aber was bedeutet denn “keine nach Völkermordkonvention illegalen genozidialen Taten begehen” konkret?

https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_%C3%BCber_die_Verh%C3%BCtung_und_Bestrafung_des_V%C3%B6lkermordes

[–] gnuhaut@lemmy.ml 2 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Wie gesagt ist Israel sowieso verpflichtet, sich and die Völkermordkonvention zu halten. Das Gericht hat Israel nochmal daran erinnert bzw. gewarnt, keinen Völkermord zu begehen, wie das in der Völkermordkonvention festgeschrieben ist. Da steht drin:

eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

  • a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  • b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  • c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
  • d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  • e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

(Zudem gibt es dazu noch einen anderen Text, wo Volksverhetzung, Beihilfe zum Völkermord usw. verboten wird.)

Das heißt, diese Taten, wenn sie mit genozidialer Absicht durchgeführt werden, sind nach Gesetz Völkermord. Das Gericht hat zudem Zitate aus israelischen Regierungskreisen vorgetragen, die wohl vom Gericht als Belege für eine genozidiale Absicht angesehen werden. Das ist allerdings impliziert. Das Gericht hat die Zitate in dem Teil vorgetragen, wo es um die faktische Plausabilität des Völkermordvorwurfs ging, nicht als direkte Begründung für die Sofortmaßnahmen. Die Sofortmaßnahmen wurden vom Gericht nicht faktisch begründet, sondern lediglich legal begründet (a-la das Gericht darf diese Maßnahmen anordnen). Bzw. die haben schon begründet, dass die Maßnahmen insgesamt präventiv zur Verhinderung von Völkermord dienen, sie haben aber die einzelnen Maßnahmen nicht begründet.

Das ist wohl auch in anderen Fällen vor dem IGH übliche Praxis des Gerichts, bei Verdacht auf Verbrechen nach Völkermordkonvention, die (plausibel) beschuldigte Partei nochmal explizit an ihre Pflichten zu erinnern.