this post was submitted on 28 Nov 2023
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[–] tryptaminev@feddit.de 63 points 11 months ago (1 children)

Der Fall kam erst ins Rollen, nachdem der Handwerker das Bild bereits sechs Jahre bis Ende 2021 online auf dem sozialen Netzwerk hatte. Für diese Nutzungsdauer zu kommerziellen Zwecken legte das Landgericht den zu zahlenden Schadenersatz mit 3389,10 Euro fest (Az. 14 O 48/22), wie aus heise online vorliegenden Gerichtsdokumenten hervorgeht. Dieser sei nicht zu hoch, ließ das OLG Ende Mai in einem Beschluss wissen. Die niedere Instanz war demnach nicht verpflichtet, den Schaden für den Vergütungsanspruch exakt zu berechnen, da eine Bemessung nach den Grundsätzen der Lizenzanaloge im Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausdrücklich vorgesehen sei. Auch einen Aufschlag um 160 Prozent hielt das OLG für angemessen, da Remus den Urheber des Fotos nicht "in der üblichen Weise an der üblichen Stelle" als solchen benannt habe. Die Erwähnung seines Namens allein genüge nicht.

Die zuerkannte Vertragsstrafe von 2500 Euro sei vor dem Hintergrund, dass der Beklagte das Bild gewerblich genutzt habe, ebenfalls nicht zu hoch bemessen. Diese Sanktion erklärt sich damit, dass Remus zwar umgehend nach einer Abmahnung durch den Kläger eine Unterlassungserklärung unterschrieb und den Facebook-Beitrag löschte. Das Foto war allerdings in Verbindung mit dem Posting trotzdem noch in den Google-Suchergebnissen gelistet, da es auch auf der Internetplattform FindGlocal zu finden war. Mit Anwalts- und Gerichtskosten kommt so die Summe von rund 10.000 Euro zusammen.

Da waren die Richter in Köln wohl zwischen Karnevalsverein und Gerichtssaal nochmal in der Aservatenkammer der nächsten Polizeidienststelle zur Geruchsprobe... Es ist also nicht die Aufgabe des Gerichts, den realen vergütungsanspruch zu ermitteln, weil das UrhG da Narrenfreiheit für die Berechnung des Uhrhebers lässt. Weiter muss der Urheber "in der üblichen Weise an der üblichen Stelle" benannt sein, was aber aus Sicht des Gerichts nicht mit Namen und Verlinkung in einem Post gehe. Da könnte man ja direkt auf den Link klicken und auf der Seite des Urhebers landen... Und zu guter letzt wird der Mann noch zusätzlich in Haftung genommen, weil ein dritter seinen Post gescraped hat und weiterverbreitet, worauf er einfach mal null Einfluss hat. Das ist auch nicht gerade Wissen, dass man bei einem Sanitärmeister voraussetzen kann.