this post was submitted on 25 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Zumindest wenn Rentenpunkte ab einer bestimmten Anzahl degressiv für die Rentenhöhe berücksichtigt werden, ansonsten ist höherer Beitrag ja auch immer mit höherem Rentenbezug verbunden
Dieser Wert sinkt doch über die Zeit. Wir sind aktuell bei etwa 44% Bruttorentennobeau (48% niveau nach Steuern), kommen aber von 60-70% je nachdem wie viele Jahrzehnte du zurückgehst. Und dies wird noch weiter sinken.
Mir ist nicht ganz klar, was das Rentenniveau (was ja eine fiktive Zahl für eine*n beispielhafte*n Rentner*in ist) mit dem Vorschlag zu tun hat. Was ich meine, ist doch folgendes: Aktuell bekommt man für ein Jahr durchschnittliches Einkommen einen Rentenpunkt, für höherer Einkommen entsprechend mehr - im beschränkt auf maximal die Beitragsbemessungsgrenze. Nach dem beschrieben Vorschlag würde diese Beschränkung aufgehoben, für das doppelte des Durchschnittsverdienstses würde man z.B. 2 Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen, für 3 dann aber z.B. nur noch 2,5. Mit den Folgen: Es ist akut mehr Geld zum Verteilen da, der Rentenwert und damit das Rentenniveau steigt. Gleichzeitig führen diese erhöhten Einnahmen aber nicht in gleichem Maße, sondern durch die regressive Bepunktung nur in geringerem Umfang zu einer Steigerung der Rentenansprüche reicher Menschen in Zukunft.
Zwei verschiedene Aussagen: ich finde deinen verschlägt mit der regressivität gut.
Ich wollte nur widersprechen dass mehr Beitrag = mehr Rente entspricht. Es kann gut sein dass die Rentenpinkterhöhung mal ein Jahr schlechter ist und dann mehr Beitrag den gleichen rentenansprich wie vorher ergeben.
Maximalrente statt Beitragsbemessungsgrenze. Klingt doch gut. Mehr als ein bestimmtes Einkommen braucht man nicht, um davon sehr gut leben zu können, außerdem können sich die Reichen ja auch privat was zurücklegen, wenn sie auch im Rentenalter mehr Luxus haben wollen.
Das wäre aber dann eine Steuer auf hohe Einkommen und keine (Renten-)Versicherung mehr. - Ich hab nichts dagegen, aber ich würde vorschlagen es auch so zu benennen bevor das gerichtlich kassiert wird nur weil man es auf instabilen Grund abgelegt haben.
Unabhängig davon denke ich dass weniger die Versteuerung von Einkommen das Problem in Deutschland ist, sondern die (fehlende) Versteuerung von Vermögen.
Maximalrente, also eine Obergrenze wie viel ausgezahlt wird, gibt es schon, die führt aber direkt zur Beitragsbemessungsgrenze. Ohne die sagt dir sonst das BVerfG, da es sich um eine Versicherung handelt muss es eine entsprechende Gegenleistung zu gezahlten Beiträgen geben.
So juristische Spitzfindigkeiten sind beim Gerechtigkeitsaspekt doch scheißegal. Man kann das ja auch von "Versicherung" in irgendwas Anderes ummünzen, dass die Herren Paragraphenreiter zufrieden sind.