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Communityregeln
Die folgenden Regeln sind eine (nicht vollständige) Liste von Verhaltensweisen, die nach Ermessen der Instanz-Admins und -Mods zur Löschung von Posts, Gruppen oder Sperrung von Konten führen können, wie in unseren Bedingungen beschrieben.
Bitte melde Verhalten, das dich stört den Admins/ Mods, und trage keine Konflikte in die Community.
Wir tolerieren kein diskriminierendes Verhalten und keine Inhalte, die die Unterdrückung von Mitgliedern marginalisierter Gruppen fördern oder befürworten. Diese Gruppen können durch eine der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sein (obwohl diese Liste natürlich unvollständig ist):
- ethnische Zugehörigkeit
- Geschlechtsidentität oder Ausdruck
- sexuelle Identität oder Ausdruck
- körperliche Merkmale oder Alter
- Behinderung oder Krankheit
- Nationalität, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft
- Reichtum oder Bildung
- Religionszugehörigkeit, Agnostizismus oder Atheismus
Wir tolerieren kein bedrohliches Verhalten, Stalking und Doxxing. Wir tolerieren keine Belästigungen, einschließlich Brigading, Dogpiling oder jede andere Form des Kontakts mit einem Benutzer, der erklärt hat, dass er nicht kontaktiert werden möchte.
- Sei respektvoll. Alle sind hier willkommen.
- Kein Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie, oder anderweitige Xenophobie
- Wir tolerieren kein Mobbing, einschließlich Beschimpfungen, absichtliches Misgendering oder Deadnaming.
- Wir dulden keine gewalttätige nationalistische Propaganda, Nazisymbolik oder die Förderung der Ideologie des Nationalsozialismus.
- Aktionen, die diese Instanz oder ihre Leistung beschädigen sollen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
- Provokationen können nach Ermessen der Moderation entfernt werden
- Toxisches Verhalten wird nicht geduldet
- Keine Werbung
- Kein Spam
- Keine Pornografie / Adult Content
- In Deutschland illegale Inhalte werden gelöscht und können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen.
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Es kann gut sein, dass je nach Bundesland eine Garage eine Zweckgebundene Immobilie ist. In BW ist das bsp. so. Laut der garagenordnung dürfen dort nur das Auto, Betriebstoffe und Ersatzteile wie Reifen aufbewahrt werden.
Technisch machbar ist es natürlich auf jeden Fall, die Frage ist nur, ob sich der Eigentümer drum schert, weil Kontrollen dieses Gesetzes sind aktuell quasi nicht existent, kann sich natürlich aber ändern, je mehr „Parkplätze“ in den Städten gestrichen werden (aka mehr kontrolliert und überhaupt mal der rechtmäßige Zustand hergestellt wird, Gehwegparken z.B)
Auch kann der Eigentümer evtl. rechtlich gesehen in der Garage gar keine Stellplätze für Räder schaffen, weil Zweckgebundene Immobilie mit entsprechender Genehmigung als Garage.
Im Zweifelsfall einfach nen schrottreifen Autoanhänger kaufen und alles darauf lagern.
Garagen sind immer zweckgebunden - und zwar zur Unterbringung von Fahrzeugen. Solange nicht dem Brandschutz eine Steilvorlage mit altem Holz oder mehr als einem Satz Reifen liefert, kann man da alles lagern.