this post was submitted on 02 Nov 2024
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Und die technischen Vorteile wären welche? Der durchschnittliche Privatkunde braucht nunmal keine 1000Mbit aufwärts für den täglichen Gebrauch. Schon gar nicht zu den derzeit (hoffentlich noch) lächerlich überteuerten deutschen Preisen.
Was selbstverständlich nicht bedeutet, dass der Glasfaserausbau nicht nötig wäre. Zukünftige Infrastruktur muss rechtzeitig geplant und fertiggestellt sein, bevor der tatsächliche Bedarf akut ist. Und da sind wir hierzulande zum einen eh schon langsamer als andere und zum anderen ist der Bedarf bereits akut... nur eben nicht für den 0815 Privatkunden.
Nichts desto trotz kann ich die Umfrageergebnisse nachvollziehen: Ich werde zeitnah auch nicht von meinem DSL Anschluss auf einen Glasfaseranschluss, der bei selber Geschwindigkeit 20% mehr, bei der nun möglichen 5 mal so hohen Geschwindigkeit 3 mal so viel kostet, wechseln. Das sagt aber nichts darüber aus, dass ich es durchaus positiv fand, als hier erst die Straßenarbeiten und dann die FTTH Verkabelung einige Wochen später vorgenommen wurde.
Letztendlich ist der ganze Artikel doch wieder nur Teil des üblichen Enrage-Farmings... da können sich jetzt sowohl die einen bestätigt fühlen, dass niemand diesen neumodischen Mist braucht, wie auch die anderen, dass die dummen Deutschen mal wieder in der Steinzeit leben wollen. Relevant sind beide Position natürlich nicht, aber Hauptsache es bringt Klicks.
Mal ernsthaft... gibt's morgen auch Artikel darüber, wie viele Menschen in Großstädten kein Auto brauchen, während wir trotzdem die Straßen intakt halten? Oder wäre da dann endlich der Punkt erreicht, an dem es so absurd ist, dass Menschen auffällt, dass solche Geschichten nur hirnlose Lückenfüller, ohne Sinn sind?
@Ooops
Ist halt wirklich so dumm. Ich vermute eigentlich will der Deutsche keine Glasfaser zu den absurden Konditionen.
Als die Telekom bei uns ausgebaut hat und ihre Drückerkolonnen geschickt hat wollten die mir 1GBit Down und 50 MBit Up für n Hunni andrehen. Was n Blödsinn, bekomme ich genauso für 40€ als Kabel von Vodafone. Guckt mal in die Schweiz...für 40 Franken 10 GBit synchron, macht mir so ein Angebot und ich lege mir die Glasfaser direkt in die Vene.
Geschwindigkeit ist das Eine, Zuverlässigkeit das andere.
Wir merken hier, wie ausgelutscht die Kupferkabel-Technik (VDSL) ist. Neubaugebiet. 2018 gebaut. Alles Kupfer.
Ursprünglich hatten wir mal 80 Mbit, mittlerweile sind es nur noch 63 Mbit, mit der sich das Modem synchronisiert. Zu hohe Dämpfung, zusätzlicher Nachbar, der einen neuen Anschluss hat schalten lassen.
Dazu kommen dynamische Störer auf den Leitungen, die die Verbindung zusammen brechen lassen.
Letzten Winter sind die alten Kupferkabel abgesoffen. Der gestiegene Grundwasserspiegel hat ist in die Muffen eingedrungen.
Glasfaser würde solche Probleme lösen…
Zahlen muss ich trotzdem den 100er Anschluss.
Nein, eigentlich nicht. Du hast recht auf Erfüllung der gebuchten Leistung oder Minderungen des Preises. Das lässt sich heutzutage tatsächlich recht problemlos erzwingen.
Siehe https://www.verbraucherzentrale.de/digitale-welt/internetbandbreite-unterschritten-minderung-berechnen-und-einfordern-73936
Und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/Minderungshoehe/artikel.html
Bei mir kamen 188 anstatt der gebuchten 250 Mbit an. Habe Protokolle angefertigt und mich an 1&1 gewandt. Weißt du was die mir angeboten haben? Statt 50€ monatlicher Grundgebühr habe ich dann 49€ bezahlt. Downstream sei ja nur ein kleiner Teil des Vertrages, ich hätte ja etwa auch 50 kostenlose Mailadressen und Cloud-Speicher die ich bezahle.
Kommt wohl auf die verwendete Berechnungsmethode an.
mit Methode 1:
Da sich z.B. 1&1 100 und 1&1 250 nur in der Geschwindigkeit aber nicht (oder nur gering) in den zusätzlichen Leistungen (Telefon, Mailadressen, etc) unterscheiden könnte das vielleicht greifen. Sprich es müsste nur für einen 100er Anschluss bezahlt werden. also 44,99 statt 49,99€.
Methode 2 wäre wenn die Zusatzleistungen separat aufgeführt sind und so rausgerechnet werden könnten. Ist ja nicht der Fall hier.
Methode 3 wäre: Es wird angenommen der Geschwindigkeitsteil macht 50% des Preises aus. Wenn ich also 25€ in das Tool eingebe und eine Downloadgeschwindigkeit von 188 kommt da eine Minderung von 6,20€ raus. Immer noch nicht viel aber immerhin mehr als 1€ . Ich würde beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.
Aaaaaber, ich hab das jetzt auch nur schnell vor dem ersten Kaffee noch mal überflogen und bin kein Anwalt. Die Verbraucherzentrale ist da aber generell immer sehr hilfreich und auskunftsfreudig.
Ich weiß, wegen rund 5€ ein Fass aufmachen ist nicht für jeden was, aber ich lass mich auch recht ungern verarschen bzw. abzocken und die Anbieter erlauben sich jetzt schon zu viel Frechheit meiner Meinung nach.
Wende dich damit an die Bundesnetzagentur.
Vermutlich schon. Bei den Telekomverträgen steht eine Mindestübertragungsrate im Vertrag, solange die erreicht wird kannst du keine Preisminderung geltend machen. Bei Vertrag mit 100 MBit/s ist die Mindestleistung 54 MBit/s, wird beim OP also erreicht.
Ich habe grundsätzlich das gleiche Problem. Bezahle einen Vertrag mit 250 MBit/s, weil ich zu weit vom DSLAM entfernt bin wird der Vertrag automatisch auf eine "light-Variante" mit 175 MBit/s geändert, bei gleichem Preis. Da sind dann nur noch 125 MBit/s garantiert, 150 MBit/s kommen wirklich an. Also laut Vertrag alles tutti.
Gerne korrigieren wenn ich falsch liege.
Es wird sich an der Maximalleistung orientiert, nicht minimal.
Daraus würde ich einen Anspruch für OP ableiten.
Deinen Fall finde ich sehr kurios. Automatisch einseitig einen Vertrag auf einen mit niedrigerer Geschwindigkeit zum gleichen Preis zu ändern klingt hochgradig illegal. Wüsste gerne welcher Anbieter das ist. Da würde ich tatsächlich mal bei der Verbraucherzentrale bzw. Bundesnetzagentur nachfragen ob das rechtens ist. Kann ich mir nur schwer vorstellen. Sich als Anbieter aus der verpflichteten Leistungserbringen herauszuwieseln in dem man den Nutzer einfach eigenwillig auf irgendwelche gleichpreisigen Fantasievarianten umbucht darf es eigentlich nicht geben. Aber, ich bin kein Anwalt.
Bin mir sehr sicher, dass es so passt. Ist bei der Telekom und ich bin nicht der einzige bei dem es so läuft. Bei Vertragsabschluss wird klar angezeigt, dass die Leistung reduziert ist. Bzw. hätte ich Glaube ich damals Sonderkündigungsrecht gehabt, da die eigentlich gebuchte Leistung von 250 nicht erreicht wurde. Ich habe also als Kunde entschieden, dass es so für mich trotzdem in Ordnung ist. Die Alternative wäre ein Vertrag mit max. 100 MBit/s gewesen und da O2, Vodafone und Co auch nur den Anschluss von der Telekom weiterverkaufen, da keine eigenen Kabel gelegt, wäre diese Vertragskonstellation bei denen genauso gewesen.
Zusätzlich muss ich sagen, dass ich durch meinen Arbeitgeber einen Rabatt bekomme und somit weniger als für einen 100 MBit/s Anschluss zahle. Aber diesen Rabatt hätte ich natürlich auch bekommen, wenn ich die volle Leistung, oder einen anderen Vertrag abgeschlossen hätte.
PDF Produkblatt 175
PDF Produkblatt 250
Edit: in dem Link der BNetzA von dir ist auch der entscheidende Satz bei Modell 2 genannt: "Beispiel: Ein Kunde hat einen Tarif mit maximal 250 Mbit/s (normalerweise zur Verfügung stehend 200 Mbit/s) gebucht...", steht auch so im Produktblatt/ Vertragsgedöns. Nur bei mir halt mit 175 und 145, bzw. bei OP mit 100 und 54.
Du motzt mir aus der Seele.