Ein 34-Jähriger und eine 27-Jährige wurden in ihrer Görlitzer Wohnung von einer Gruppe zusammengeschlagen. Später kehrte sie zurück und griff die gerufenen Polizisten unter „Sieg Heil“-Rufen an.
Mehrere männliche Personen haben im sächsischen Görlitz ein Pärchen in dessen Wohnung überfallen und später Polizist:innen unter „Sieg Heil“-Rufen attackiert. Zunächst hätten sie einen 34-Jährigen und eine 27-Jährige in der Wohnung zusammengeschlagen und seien geflüchtet, teilte die Polizei am Samstag mit.
Als alarmierte Beamte am Freitagabend in der Wohnung den Fall aufnahmen, kehrte die Gruppe zurück und attackierte die Polizist:innen. Einem Polizeisprecher zufolge wurde aus der Gruppe „Sieg Heil“ gerufen und der Hitlergruß gezeigt. Einer aus der Gruppe bedrohte die Beamten mit einem Messer.
[...]
Aus der Polizeimeldung:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2023_99678.htm
Ich verstehe das richtig, ja? Nazis überfallen und verletzten Menschen in deren Wohnung, kehren an den Tatort zurück (sicher nicht um um Entschuldigung zu bitten), brüllen strafrechtlich relevante Parolen und drohen mit einem Messer und die Polizei spricht einen Platzverweis aus? WTF???
Möglicher Wortlaut des Platzverweises: „Kommt schon, Kumpels - ihr habt genug Spaß gehabt, geht mal in die Kneipe zurück, wir kommen auch gleich.“
War es jetzt nicht Konsens bei Einsätzen, dass Leute mit Messern einfach erschossen werden?
Nur mit dunklen Haaren und / oder Haut.
Dachte mir schon, dass ich einen entscheidenden Aspekt vergessen hatte...
Kontext?
Verschiedene Ausländer wurden erschossen weil sie mit Messern "eine zu große Gefahr darstellten"
Beispiel
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/gutachten-jugendlicher-dortmund-polizei-tod-schuesse-100.html
Hätten die einen Politiker als Pimmel bezeichnet, wäre das ganz anders gelaufen.
Da haben die Beamte die Platzverweise wohl nicht konsequent genug ausgedrückt und Durchgesetzt. Eindeutig zu Laissez-faire im Umgang mit diesen überwiegend jungen Menschen. Da braucht man schon bestimmteres Auftreten. Aber das geht ja nicht. Zumindest nicht, wenn solche Parolen in der Gegend rumgebrüllt werden. Da muss man dann schon Fingerspitzengefühl zeigen. Sonst droht die Lage noch zu eskalieren.
Nein. Bei den Platzverweisen ging es um Mitglieder einer "Gruppierung", die die Polizei und Sänitäter bei ihrer Arbeit störten. Anscheinend geht die Polizei davon aus, dass die auch die ursprüngliche Tat begangen haben, aber ich habe meine Zweifel, dass das ein Beweis ist und für Festnahme reicht. Mit verfassungsfeindlichen Bekenntnissen ist das ähnlich. Wenn so etwas aus der Gruppe heraus gerufen wird, ist es sehr schwer nachzuweisen, wer das genau war.
Außerdem dem stimmt die Priorisierung. Opfer zu versorgen ist nun einmal wichtiger als Täter festzunehmen.
Insofern war es keine dumme Idee erstmal alle Mitglieder dieser "Gruppierung" wegzuschicken.
Gibt nun mal keinen Haftgrund laut der StPO
Die sind an den Tatort zurückgekehrt, haben mit einem Messer gedroht und offenbar wieder angegriffen, sicher nicht weil sie ein so schlechtes Gewissen hatten. Bei der Gruppe kann man wohl von Wiederholungsgefahr ausgehen.
Das will ich doch meinen. Welchen Hinweis braucht man denn noch auf Wiederholungsgefahr, wenn eine bereits einmal erfolgte Wiederholung nicht genügt?
Hatten die Sekundenkleber dabei? Wenn ja - Wiederholungsgefahr, weg sperren. Wenn nein - keine Wiederholungsgefahr, laufen lassen.
Aber sie haben sich doch frühzeitig durch die einschlägig bekannten Parolen und Erkennungszeichen als harmlose besorgte Bürger zu erkennen gegeben...
LOL … Als bräuche es den. Notfalls wird was gedropped was gem. BTM oder NPSG einen liefert….
Das ist - wie immer - Auslegungssache. Und ein brauner Sumpflurch hackt dem andern kein Auge aus.
Verdunkelungsgefahr (z.B. den Suchverlauf und E-Mails auf dem heimischen PC löschen?)
Wegen diesen Überraschungensmaimai in den Kommentaren liebe ich Lemmy.
Wenn jemand einen Polizisten mit einem Messer bedroht dann ist das kein Grund den zu verhaften?
Ja schon, Bedrohung ist kein Haftgrund nach der StPO (besonders da der Täter ja einen festen Wohnsitz hat). Der kann halt maximal in Gewahrsam genommen werden und muss dann am nächsten Tag wieder raus. Hab ich mir nicht ausgesucht - wenn’s nach mir gingen würde, wär das nicht so
Wenn er in Gewahrsam genommen wird dann nennt man das nicht festnehmen?
Nennt man das nur festnehmen wenn er in (richterlich beschlossene) Haft kommt?