49
Petition zur Befassung mit dem Verfahren der Grundrechtsverwirkung gegen offen rechtsextrem auftretende Personen
(epetitionen.bundestag.de)
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Ich fragte mich gerade, ob solch eine Verwirkung auch - unter Verwendung fadenscheiniger Begründungen - gegen das Gute Verwendung finden kann…
Die Grundrechtsverwirkung ist so oder so im Grundgesetz geregelt, egal ob wir sie gegen Höcke und andere Verfassungsfeinde anwenden.
Und eine wehrhafte Demokratie muss ihre Feinde von Mitteln abschneiden können, die ihre eigene Abschaffung ermöglichen.
Deswegen war die Weimarer Republik ein Stück weit demokratischer als es unsere Demokratie ist, denn die Weimarer Demokratie ermöglichte die Abschaffung dieser.
Das hat aber nicht gut geendet für die Weimarer Republik. Ich hab jedenfalls keinen Bock auf Aufguss Nummer 2.
Jup. Manchmal ist weniger Demokratie mehr.
Die Abschaffung erfolgte zwar mit den Mitteln der Demokratie, aber auf zutiefst undemokratische Weise.
Und mit Artikel 146 können wir uns jederzeit eine neue Verfassung geben, was sehr demokratisch ist.
Ist das auch noch sehr demokratisch, wenn die neue Verfassung dann nicht mehr demokratisch ist? (Frage für einen lupenreinen demokratischen Freund)
Wenn sich die Mehrheit in einem demokratischen Prozess für eine nicht-demokratische Verfassung entscheidet, wahrscheinlich schon, oder?
Genau, ist ja alles nur ne Formalität. Und die Leute, die das dann später erben und nie selbst mitentschieden durften, weil sie zu jung oder noch nicht auf der Welt waren, hatten ja formal nie das Recht dazu, geht also in Ordnung.
~~Wenn es denen nicht passt, können die ja ne Revolution machen oder so.~~ Edit: Revolution geht nicht, ist ja verboten.
Dann machen wir es halt, wie Thomas Jefferson es vorschlug: Alle 20 Jahre schreiben wir die Verfassung neu.