this post was submitted on 23 Jan 2024
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Bei Unfallflucht denke ich irgendwie nicht im ersten Momentan an den kleinen unbeabsichtigten Sachschaden, der wahrscheinlich den größten Teil ausmacht, sondern eher an an- oder überfahrene Personen. Bei verhältnismäßig kleinen Schadenssummen oder wenig sichtbaren Beschädigungen kann das gerne eine Ordnungswidrigkeit werden, aber wenn jemand wen umfährt und flieht, der soll gefälligst auch dafür bestraft werden.
In dem Moment würden dann auch andere Straftaten, z.B. Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung greifen.
letztes Beispiel (gestern) für Fahrerflucht aus der Lokalpresse hier?
Typ biegt rasant vor Straßenbahn ab, diese muss hart bremsen, Passagiere stürzen und verletzen sich.
Das ist dann plötzlich okay? Körperverletzung ist es eher nicht - unterlassene Hilfeleistung auch nicht, der Täter weiß ja nicht mal wer/wie verletzt wurde.
Evtl. könnte man sich "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder so konstruieren?
Warum sollte das keine (fahrlässige) Körperverletziung sein? Die Notbremsung der Straßenbahn wurde ja dadurch ausgelöst, dass der Typ ihr vermutlich die Vorfahrt genommen hat. Schienenverkehr hat ja in der Regel Vorfahrt vor Straßenverkehr. Wenn es keinen Zusammenstoß gegeben hat, dürfte Fahrerflucht (das heißt eigentlich "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") genauso schwer zu argumentieren sein, wie unterlassene Hilfeleistung, denn woher hätte der denn wissen sollen, dass es zu einem Unfall gekommen ist?
Das ist nicht OK, aber es ist keine Straftat. Wenn man den Fahrer erwischt, kann er zivilrechtlich für die Schäden belangt werden.
Außer wenn man nachweisen kann, dass der Fahrer die Verletzungen der Insassen beabsichtigt oder bewusst in Kauf genommen hat, dann ist es (fahrlässige) Körperverletzung.