this post was submitted on 23 Aug 2023
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Ich verstehe nicht, wieso das Gesetz überhaupt auf das Geschlecht abzielt und ich nicht einfach den median aller Beschäftigter erfragen kann..
Das Gesetz erlaubt die Abfrage des Bruttoentgelts einer Vergleichsgruppe. Der Witz ist: die Vergleichsgruppe hat bei tarifgebundenen Unternehmen die selbe Entgeltgruppe wie man selbst.
Das Ergebnis dürfte Sie überraschen.
Es gibt Leistungszulagen.
Und btw gibt es auch immer die Möglichkeit, dass Leute einfach unterschiedlich eingruppiert wurden.
Leistungszulagen wären ein Punkt. Aber die Eingruppierung eben nicht. Nur Mitarbeiter mit der selben Eingruppierung sind angeblich in meiner Vergleichsgruppe.
Die Leistungszulagen sind aber wiederum auch tariflich geregelt bzw. über Betriebsvereinbarungen. D.h. im Tarif ist hier eher weniger nach Gutdünken des Personalwesens oder der Chefs geregelt.
Daher wie gesagt: interessant wäre die Eingruppierung der Personen welche eine vergleichbare Tätigkeit haben wie ich.